Am Ende ging alles sehr schnell. Wenige Stunden, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages grünes Licht gegeben hat, können keine neuen Förderanträge mehr über das Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Von den alten Konditionen profitieren nur noch diejenigen, die bereits eine Bestätigung zum Antrag oder eine sogenannte technische Projektbeschreibung vorliegen haben.
Alle anderen müssen sich gedulden. Die technische Umstellung soll bis zum 20. Juli dauern. Und dann gelten die neue Förderbedingungen. Für den Einbau von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es dann weniger Zuschüsse als bisher.
Bislang können Hauseigentümer eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten für den Einbau einer modernen Heizung beantragen. Die förderfähigen Kosten sind dabei bei 30.000 Euro gedeckelt. Künftig sind es 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Betrag sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
Heizungsförderung sinkt - allerdings nicht für geringe Einkommen
Der Klimageschwindigkeitsbonus bietet selbstnutzenden Eigentümern bislang eine weitere Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Er beträgt künftig 16 Prozent und sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Die bisherige zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 Euro im Jahr soll zugleich ausdifferenziert werden: Für Haushalte mit Einkommen unter 30.000 Euro im Jahr soll sich der Bonus auf 40 Prozent erhöhen. Bei einem Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro bliebe es bei den derzeitigen 30 Prozent. Für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro würde ein Bonus von zehn Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Energieberater in NRW warnen vor Verunsicherung
"Die Förderung bleibt erhalten, wird zielgerichteter eingesetzt und leistet zugleich einen Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung", erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Durch die vorgeschlagene Reform würden nach Angaben ihres Ressorts bis zu 2,1 Milliarden Euro eingespart.
Die Interessenvertretung für Energieberatende in NRW kritisiert in einer ersten Reaktion die kurzfristigen Änderungen: "Der GIH warnt davor, mit kurzfristigen Förderstopps oder neuen Förderbedingungen Vertrauen zu verspielen und laufende Sanierungsprojekte zu gefährden. Notwendig sind ausreichend lange Übergangsfristen, damit Investitionen verlässlich geplant und umgesetzt werden können."
Unsere Quellen:
- Korrespondentin im ARD-Hauptstadtstudio
- Pressemitteilung der KfW
- Nachrichtenangentur AFP
- Statement der Interessenvertretung für Energieberatende in NRW
Sendung: WDR 2, WDR aktuell, 08.07.2026, 22:00 Uhr