Missbrauchsopfer der Kirche reicht Grundsatzklage ein | WDR aktuell

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WDR 00:32 Min. Verfügbar bis 18.08.2028

Klage gegen Bistum Aachen Missbrauchsopfer kämpft für einmaliges Urteil

Stand:

So eine Grundsatzklage gegen das Bistum Aachen hat es bisher noch nicht gegeben. Ein Missbrauchsopfer kämpft um seine Rente.

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Sophia Naim

Der sexuelle Missbrauch eines Messdieners kann als Arbeitsunfall gelten. Muss ein Bistum dafür haften, wenn es einen ihm bekannten Fall nicht an die gesetzliche Unfallversicherung meldet? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer am Dienstag beim Aachener Landgericht eingereichten Klage gegen das Bistum Aachen. Zum ersten Mal in Deutschland fordert basierend auf dieser Grundlage ein Betroffener sexuellen Missbrauchs wegen entgangener Rentenzahlungen Schadenersatz.

Außenansicht des Landgerichts Aachen.

Die Klage wurde beim Aachener Landgericht eingereicht.

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Der Kläger möchte anonym bleiben, deswegen geben wir ihm den fiktiven Namen Nik B. Er hat 49 Jahre lang geschwiegen, mittlerweile kann er über den Missbrauch reden. B. war nach eigenen Angaben zwischen acht und zehn Jahre alt, als er von einem katholischen Pfarrer mehrfach sexuell missbraucht wurde.

Schwere sexuelle Übergriffe durch Pfarrer

Die Taten haben sich zwischen 1970 und 1972 ereignet, in der Sakristei, im Kirchenumfeld und in einem Zeltlager. Er war damals Messdiener in einer katholischen Gemeinde. Nach Angaben von B. kam es wiederholt zu schweren sexuellen Übergriffen durch den Pfarrer.

"Ich erstarrte zur Salzsäule. Hatte Todesangst und fühlte mich schuldig." Nik B. Kläger und Missbrauchsopfer

Der Pfarrer habe seine Position und den engen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ausgenutzt, so B. "Und er hat mir gedroht: Wenn du darüber sprichst, wirst du in der Hölle verbrennen." Also hat B. geschwiegen.

Missbrauch als Messdiener gilt als Arbeitsunfall

Was B. erst als Erwachsener verstand: Missbrauch im Ehrenamt kann auch bei Minderjährigen unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gewertet werden. Das klingt ungewöhnlich, aber Messdiener gehen im kirchlichen Rahmen einer versicherten Tätigkeit nach. Das bedeutet: Wenn das Kind hier einen Unfall beziehungsweise eine Gesundheitsschädigung erleidet, kann grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.

"Das Bistum wusste seit spätestens 2019 von dem Missbrauch und hätte den Fall der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, der VBG, melden müssen. Das ist nicht geschehen", erklären die Anwälte von B., Manfred Schmitz und Lothar Jaeger.

Anwalt Manfred Schmitz trägt eine schwarze Brille und steht vor einem braublaubraunen Gemälde
"Wir verklagen das Bistum Aachen wegen Pflichtverletzung." Manfred Schmitz, Anwalt

Nik B. meldete den Fall später selbst bei der VBG. Im März 2023 erkannte sie den Fall als Arbeitsunfall an. Seitdem erhält B. eine Verletztenrente von rund 600 Euro im Monat. Für die Jahre 2019 bis 2022 erhielt Nik B. diese Zahlungen allerdings nicht. Genau darum geht es bei der jetzt eingereichten Klage, sagt Anwalt Manfred Schmitz.

Kläger will Schadenersatz vom Bistum Aachen

"Die VBG hätte aufgrund des Arbeitsunfalls früher zahlen können. Weil das Bistum die Meldung versäumt hat, ist meinem Klienten ein finanzieller Schaden entstanden. Diesen Schaden muss das Bistum ersetzen", so Anwalt Schmitz. Ob die unterbliebene Meldung tatsächlich eine Pflichtverletzung des Bistums darstellt und ob daraus ein Schadensersatzanspruch entsteht, muss das Gericht prüfen.

B. sagt, dass die Verletztenrente für ihn finanziell eine wichtige Stütze sei. Der gelernte Fliesenleger habe seine Selbstständigkeit wegen gesundheitlicher Folgen des Missbrauchs immer wieder unterbrechen müssen. Die Verletztenrente ist steuerfrei.

Anwalt ruft weitere Betroffene zur Meldung auf

Anwalt Manfred Schmitz vermutet, dass es noch viele Missbrauchsbetroffene gibt, deren Fälle nicht bekannt sind.

"Ich appelliere: Wenn Sie Missbrauch als Messdiener erlebt haben, melden Sie sich bei den Berufsgenossenschaften." Manfred Schmitz, Anwalt

Die Berufsgenossenschaften sind zur Hilfe und Beratung verpflichtet. Informationen für Betroffene gibt es hier auf der Website der Genossenschaft.

Anspruch auf Rente und andere Leistungen

Wenn der Missbrauch als Versicherungsfall anerkannt wird, können die Opfer einen Anspruch auf monatliche Rentenzahlung wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Berufsleben haben, sagt Schmitz. Außerdem sei es möglich, dass auch laufende Kosten übernommen werden, wie die für Psychotherapie, einen Treppenlift oder Ähnliches. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Jahrzehnte zurückliegende Fälle gemeldet werden können.

Grundsätzlich kann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch für Kinder und Jugendliche in Kitas, Schulen oder beim Sport bestehen. Ob sexualisierte Gewalt als Versicherungsfall anerkannt wird, muss im Einzelfall geprüft werden.

Bis heute Panikattacken - 220.000 Euro Schmerzensgeld

Bisher hat Nik B. 20.000 Euro Schmerzensgeld als freiwillige Leistung von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung (UKA) bekommen. Jetzt fordert er 220.000 Euro Schmerzensgeld vom Bistum Aachen. Die Summe entspricht weitaus eher den lebenslangen, gravierenden Auswirkungen des Missbrauchs, findet er.

"Selbst wenn das Bistum mir 10 Millionen Euro geben würde - es ist nicht wieder gut zu machen." Nik B., Kläger und Missbrauchsopfer

B. erzählt, dass er immer noch Panikattacken und Albträume habe. Er war über 30 Jahre in psychiatrischer Behandlung. Hat gekämpft gegen Depressionen, Angststörungen und Flashbacks. Lebenslange gesundheitliche und psychische Folgen - deswegen ist für die Anwälte von Nik B. die Höhe von mindestens 220.000 Euro Schmerzensgeld angemessen. Das gilt es vor Gericht zu klären.

Streit um Verjährung?

Eine zentrale rechtliche Frage in diesem Fall wird die Verjährung des Missbrauchs sein. Die Taten liegen mehr als 50 Jahre zurück. B. meint, er konnte darüber nicht früher sprechen und habe erst 2019 begonnen, die Taten bewusst aufzuarbeiten. Außerdem dachte er lange, er könne sowieso nichts machen. Mittlerweile ist ihm aber klar, dass die Kirche für die Taten des Pfarrers haftet.

Hinzu kommt nach Angaben von B. ein persönliches Gespräch mit dem Aachener Bischof Helmut Dieser. Dieser habe ihm zugesichert, dass sich das Bistum im Falle einer Klage nicht auf Verjährung berufen werde. Ob eine solche Aussage rechtlich bindend ist und welche Bedeutung sie für das Verfahren hat, muss ebenfalls geklärt werden.

Bistum Aachen äußert sich noch nicht

Das Bistum Aachen möchte sich auf WDR-Anfrage noch nicht zu dem Fall äußern. Man warte noch die Klagezustellung durch das Gericht ab, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung.

Unsere Quellen:

  • Gespräch mit Anwalt Manfred Schmitz
  • Gespräch mit Kläger und Missbrauchsopfer Nik B.

Missbrauch kann Arbeitsunfall sein

WDR 17.08.2026 00:44 Min. Verfügbar bis 17.08.2028 WDR Online

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Sendung: WDR.de, Missbrauch kann Arbeitsunfall sein, 18.08.2026, 9 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 18.08.2026, 12:45 Uhr

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