Das Gericht sprach den Verurteilten der fahrlässigen Tötung in vier Fällen, der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Unfallflucht schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mit höchstmöglicher Geschwindigkeit durch die Kurve
Nach Überzeugung des Gerichts fuhr der damals 16-Jährige mit höchstmöglicher Geschwindigkeit durch eine Kurve und verlor dabei die Kontrolle über das Auto. Vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren starben bei dem Unfall. Der Fahrer selbst wurde schwer verletzt. Er war ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
Angehörige bei der Urteilsverkündung
Viele Angehörige der vier Getöteten waren bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Nach der Verkündung verließen einige von ihnen den Saal weinend und sichtlich aufgelöst. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und setzte sie zur Bewährung aus. Bei der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt erst 16 Jahre alt war, sagt Fabian Ricken, Pressesprecher am Amtsgericht Bergisch Gladbach.
"Bei der Bemessung der Jugendstrafe hat das Gericht sowohl die erheblichen Folgen der Tat als auch die festgestellte Schwere der Schuld und die für das Jugendstrafrecht maßgeblichen erzieherischen Gesichtspunkte berücksichtigt", sagt er. Der Prozess fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch persönliche Angaben zum Jugendlichen dürfen deshalb nicht öffentlich gemacht werden.
Unsere Quelle:
- Amtsgericht Bergisch Gladbach
Sendung: WDR.de, Urteil nach tödlichem Unfall in Kürten, 10.09.2026, 12:24 Uhr
