Ein Rettungswagen mit Blaulicht im Einsatz

Wenn der Rettungswagen anrückt, zahlen die Krankenkassen nicht immer.

Einigung im Rheinisch-Bergischen Keine Zusatzkosten für Rettungsdienst

Stand:

Wer den Rettungsdienst ruft, muss keine Zusatzkosten befürchten. So sieht die Einigung von Kreis und Krankenkassen aus.

Der Kreis hat sich nach monatelangen Verhandlungen mit den Krankenkassen auf neue Rettungsdienstgebühren geeinigt. Und das, nachdem es zuvor landesweit Diskussionen über Zusatzkosten gab.

Da es zum Jahresanfang noch keine Einigung mit den Krankenkassen gegeben hatte, hatten die Kassen Festbeträge erhoben. Die Differenz hätten eigentlich Bürger übernehmen müssen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hatte daraufhin die Gebührenerhebung bis Ende September vorerst ausgesetzt.

Einigung gilt rückwirkend zum Jahresanfang

Landrat Arne von Boetticher freut sich über die finale Lösung: "Mir ist wichtig, dass die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis keine Sorge vor Kosten haben müssen, wenn sie den Rettungsdienst rufen. Die jetzt erzielte Einigung schafft Klarheit und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger."

Durch die Einigung des Kreises mit den Krankenkassen - rückwirkend zum 1. Januar 2026 - gibt es keine Zusatzkosten für die Fahrt mit dem Rettungswagen mehr. Nachdem die Krankenkassen Mitte Juli ihr Einverständnis zur neuen Gebührensatzung gaben, stimmte der Kreis der neuen Satzung in einer Sondersitzung zu.

Keine Zusatzkosten für Rettungsdienst im RBK

WDR 17.07.2026 00:41 Min. Verfügbar bis 16.07.2028

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Unsere Quelle:

  • Informationen des Rheinisch-Bergischen Kreises

Sendung: WDR.de, Keine Zusatzkosten für Rettungsdienst im RBK, 17.07.2026, 7:57 Uhr

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