Immer mehr Betroffene des spektakulären Sparkassen-Einbruchs in Gelsenkirchen entscheiden sich für eine Klage gegen die Bank. Mittlerweile gibt es bereits 21 Verfahren vor dem Landgericht Essen, zahlreiche weitere Zivilklagen werden von Anwälten vorbereitet.
Gold, Schmuck und Bargeld oft in Schließfächern
Die sechste Zivilkammer des Landgerichtes Essen befasst sich am Donnerstag mit drei Klagen. Insgesamt geht es dabei um 255.900 Euro an Werten, die in den Schließfächern von drei Betroffenen nach ihren eigenen Angaben gelagert waren.
Ein Gelsenkirchener hatte demnach Bargeld, Edelmetalle und Münzen im Wert von 140.000 Euro in seinem Schließfach. Ein weiterer Mann aus Gelsenkirchen gibt an, Schmuck, Bargeld und eine Uhr im Wert von 50.900 Euro verloren zu haben, und ein Ehepaar aus Kamp-Lintfort spricht von Gold, Schmuck und Goldmünzen im Wert von 65.000 Euro. Sie alle fordern Schadenersatz von der Sparkasse.
Alles hängt am Gutachter
Wie hoch die Chancen sind, verloren gegangene Werte ersetzt zu bekommen, hängt jedoch maßgeblich von der allerersten Klage ab, die am 12. Juni erstmals verhandelt wurde. Im Fall von Rita M. aus Gelsenkirchen entschied der Richter, einen Gutachter einzuschalten. Er soll klären, wie die Sparkasse Gelsenkirchen gesichert war.
Mittlerweile ist auch ein Gutachter gefunden, es ist ein Experte für Gefahrenmeldeanlagen und mechanische Sicherungen aus dem Sauerland. Mitte November soll der Gutachter den Tresorraum und die Nebengebäude des Bankhauses untersuchen. Während die Klägerin der Sparkasse mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vorwirft, spricht die Sparkasse davon, die Schließfächer nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert zu haben.
Jeder Fall ist anders
Alle 3.000 Betroffenen des Sparkassen-Einbruchs verfolgen den Ausgang dieses Prozesses vermutlich mit Spannung. Denn das Ergebnis des Gutachtens wird dann Grundlage für alle anderen Klagen sein und davon hängt ab, ob auch andere Betroffene eine Chance haben, Schadenersatz zu bekommen. Nur wenn der Gutachter Fehler in der Sicherung der Sparkasse sieht, kann es möglicherweise Schadenersatz geben. Aber selbst dann ist jeder Fall anders gelagert.
Durch dieses Loch gelangten die Täter in den Tresorraum.
Bildquelle: Polizei Gelsenkirchen/dpaDenn es kommt darauf an, ob und wie man belegen kann, welche Wertgegenstände in den Schließfächern aufbewahrt wurden. Im Fall von Rita M. ließ das Gericht durchblicken, dass man die verloren gegangenen 391.000 Euro in bar anerkennen könnte. Das Geld stammt nach eigener Aussage vom Verkauf einer Eigentumswohnung. Der Verkauf wurde damals von der Sparkasse abgewickelt.
Schmuckwerte fraglich
Im Fall von Joachim Wagner hingegen hat das Gericht Zweifel geäußert. Der Gelsenkirchener hatte neben Goldmünzen auch wertvollen Schmuck im Schließfach gelagert. Während der Wert des Goldes noch einfacher bestimmt werden könne, sei das bei Schmuckstücken, die nicht mehr in Augenschein genommen werden können, eher schwierig, sagte der Richter in der Verhandlung.
Die letzte eingereichte Klage gegen die Sparkasse stammt von Ende August, vermutlich werden in den kommenden Wochen und Monaten noch weitere folgen. Denn nur wer einen Schadenersatz einklagt, kann diesen auch hinterher bekommen.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten Unbekannte Ende 2025 mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Sie waren zuvor über die Tiefgarage in einen Archivraum der Bank und von dort aus mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank eingedrungen. Noch immer fehlt jede Spur von ihnen.
Unsere Quellen:
- Gespräch mit dem Sprecher des Landgerichtes Essen
- Vorherige Berichterstattung im WDR
Sendung: WDR.de, Weitere Prozesse gegen Sparkasse Gelsenkirchen, 10.09.2026, 5 Uhr
