Streit um hohe Nachzahlung in Moers
WDR. 03:09 Min.. Verfügbar bis 29.07.2028.
"Ich möchte einfach Gerechtigkeit. Ich möchte, dass das beendet wird", sagt Heidrund Reinders zu Sabine Grundmann. Die beiden Frauen sitzen am Küchentisch. Um sie herum sind zahlreiche Dokumente und Hefter ausgebreitet. Einige Blätter sind mit Textmarker gelb markiert, andere haben mit Bleistift gezeichnete Fragezeichen am Rand. Die Frauen sprechen aufgeregt über ein Thema, das sie seit Monaten beschäftigt.
Hohe Nachzahlungen
Warum sollen sie über 1.000 Euro Nebenkosten nachzahlen? Nach ihren Berechnungen haben sie sogar so viel vorausbezahlt, dass sie Geld zurückbekommen müssten.
Was muss ich bei meiner Nebenkostenabrechnung beachten?
- Nebenkostenabrechnung stets auf Fehler prüfen oder überprüfen lassen.
- Nicht alle Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden (bspw. Reparaturkosten im Auftrag der Hausverwaltung).
- Mieter können Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Vermieters einfordern.
- Fristen für Erhalt der Nebenkostenabrechnung und für einen möglichen Widerspruch beachten.
- Widerspruch muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich erfolgen.
Die Mieterinnen fühlen sich im Recht und bezahlen erstmal nicht. Deswegen haben sie bereits Mahnungen erhalten und fühlen sich unter Druck gesetzt. Und davon sind nicht nur sie betroffen. Insgesamt wohnen 19 Mietparteien in den zwei Gebäuden in Moers.
Probleme bei Dokumentenübergabe
Doch was ist eigentlich vorgefallen? Im Juni 2024 gab es einen Vermieterwechsel. Im Dezember 2025 erhielten die Mieterinnen dann die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024. In die Berechnung sind aber möglicherweise nicht die kompletten Vorauszahlungen eingeflossen.
"Es ist zermürbend. Ich möchte wissen, was zwischen dem Vorvermieter und dem jetzigen Vermieter abgerechnet wurde." Sabine Grundmann, Mieterin
Der aktuelle Eigentümer sagt dazu auf WDR-Nachfrage: "Der Zeitraum 01.01.2024 bis 15.06.2024 wurde in dieser Abrechnung nicht berücksichtigt, weil die Voreigentümerin bzw. deren Verwaltung (…) keine belastbaren Unterlagen für diesen Zeitraum zur Verfügung gestellt hatte." Der alte Eigentümer weist diese Darstellung zurück. Er habe alle Verwaltungsunterlagen sowie sämtliche Mieterakten bei einem Übergabetermin übergeben, behauptet er.
Mieterschutzbund ist eingeschaltet
Diese vermeintlichen Hin und Her der Schuldzuweisungen helfen den Mieterinnen nicht. Sie sollen schließlich dennoch zahlen. Deshalb haben die Frauen den Mieterschutzbund eingeschaltet. Peter Heß kümmert sich aus Duisburg um ihren Fall.
Peter Heß berät Mieter bei Fragen
Er ist zuversichtlich, dass sich der Fall schnell lösen wird. "Wenn ich als Mieter beweisen kann, was ich bezahlt habe, dann schuldet mir der neue Eigentümer die entsprechende Abrechnung."
Kein Nachteil für Mieterinnen
Sollte nun noch einmal nachgerechnet werden, darf dadurch laut Gesetzgebung kein Nachteil mehr für die Mieterinnen entstehen. Nach dem Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter nur ein Jahr Zeit abzurechnen und gegebenenfalls auch noch Korrekturen an der Abrechnung zu machen. Ist dieses Jahr abgelaufen, kann er zu eigenen Gunsten nicht mehr korrigieren. Er muss dann nur noch zugunsten des Mieters verbessern, sollten Fehler in der Abrechnung entdeckt werden.
Reinders und Grundmann hoffen nun, dass dieser Fall so bei ihnen eintritt.
Unsere Quellen:
- Gespräch mit Sabine Grundmann und Heidrun Reinders in Moers
- Gespräch mit Peter Heß, Mieterschutzbund Duisburg
- Stellungnahme des Voreigentümers und neuen Eigentümers auf WDR-Anfrage
- Energieberatung der Verbraucherzentrale
Sendung: WDR.de, Streit um hohe Nachzahlung in Moers, 29.07.2026, 5:06 Uhr