17 Jahre krank geschrieben: Lehrerin will nicht in Ruhestand
Aktuelle Stunde . 22.07.2026. 17:09 Min.. UT. Verfügbar bis 22.07.2028. WDR. Von Per Quast.
Dieser Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen. Eine Lehrerin ließ sich beinahe 17 Jahre krankschreiben. Immer wieder schickte die Pädagogin Atteste an ihren Arbeitgeber, aber keiner kontrollierte die Ausfälle.
In diesem Zeitraum soll sie ihre vollen Bezüge erhalten haben. Die Bezirksregierung reagierte spät, nun geht der Streit in die nächste Runde.
Das Wichtigste in Kürze
- Im August 2025 wird der Fall öffentlich bekannt.
- Im März 2026 leitet auch die Staatsanwaltschaft Duisburg Ermittlungen ein. Die Wohnung der Lehrerin wird durchsucht. Der Verdacht: erwerbsmäßiger Betrug.
- Ende Juni 2026 reicht die Lehrerin eine Klage gegen die Bezirksregierung Düsseldorf ein. Sie wolle nicht in den Ruhestand gehen.
Wer ist die Lehrerin und was wird ihr vorgeworfen?
Die Frau kommt aus Duisburg und unterrichtete als verbeamtete Lehrerin am Berufskolleg in Wesel. Seit 2009 war sie allerdings wegen psychischer Probleme krankgeschrieben und unterrichtete beinahe 17 Jahre nicht. Zum Amtsarzt musste die Lehrerin allerdings nie. Normalerweise sollte die Bezirksregierung eine Untersuchung nach spätestens einem Jahr anordnen.
Stutzig machte das viele. Und es sorgte für viel Wirbel. Das Land NRW forderte die Lehrerin schließlich im vergangenen Jahr dazu auf, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die klagte allerdings dagegen und scheiterte. So kam die Geschichte der Lehrerin ans Licht.
Lehrerin erhielt volle Bezüge
Während sie beinahe 17 Jahre die vollen Bezüge erhielt und ihre Krankmeldung immer wieder erneuerte, soll sie nebenher noch gearbeitet haben. Nicht aber als Lehrerin, sondern als Heilpraktikerin. Außerdem soll sie an Gründerwettbewerben teilgenommen und sogar ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro erhalten haben. Das berichtete die "Bild"-Zeitung.
Monatlich soll sie Bezüge in Höhe von zwischen 5.051 und 6.174 Euro erhalten haben, will die "Bild" zudem wissen. 2017 sollte sie an eine andere Schule versetzt werden.
Welche Konsequenzen hat der Fall?
Die Bezirksregierung leitete ein Disziplinarverfahren gegen die Frau ein. Aber nicht nur gegen sie, sondern auch gegen einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf. Sollte ein Dienstvergehen vorliegen, drohen beamtenrechtliche Konsequenzen: zum Beispiel gekürzte Bezüge.
Staatsanwaltschaft untersucht Datenträger
Auch die Duisburger Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, weil die Lehrerin während ihrer Krankschreibung weiter Geld als Heilpraktikerin verdient haben soll. Beamte dürften eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn sie genehmigt ist.
Im März 2026 wurde die Wohnung der Berufsschul-Lehrerin durchsucht. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass die Frau ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht hat. Es habe mehrere Hinweise darauf gegeben, dass die Beschuldigte dem Land NRW bewusst falsche Angaben gemacht haben soll.
Die Auswertung von Unterlagen und digitalen Datenträgern dauere weiter an, sagt ein Staatsanwalt. Sollte sich der Verdacht des erwerbsmäßigen Betruges bestätigen, kann der Frau eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen. Allerdings beziehen sich die strafrechtlichen Vorwürfe allein auf die Jahre zwischen 2021 bis 2025. Alles davor könnte bereits verjährt sein.
Warum klagt die Lehrerin jetzt?
Jetzt wehrt sich die Lehrerin erneut. Die Bezirksregierung hatte angeordnet, die Frau in den Ruhestand zu versetzen. Dagegen klagt sie vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Darüber hatte der "Spiegel" zuerst berichtet. Welche Aussicht ihre Klage gegen die Bezirksregierung hat, ist unklar.
Laut Bezirksregierung könne eine verbeamtete Person in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens für dienstunfähig gehalten werde. Im Falle der Klage dagegen habe sie dann weiter Anspruch auf die reguläre Besoldung. Bis zu einer Entscheidung werden aber die Dienstbezüge einbehalten, die den Ruhestand übersteigen, heißt es von der Bezirksregierung.
Was soll sich nun ändern?
Das Land NRW gab in dem Fall kein gutes Bild ab. Und es brachte die Behörden in Erklärungsnot. Das Land wolle künftig die Prüfung von längeren oder wiederkehrenden Krankmeldungen verschärfen. Dabei sollen auffällige Unterbrechungen und Krankheitsphasen schneller identifiziert werden.
Lange Wartezeiten in den Gesundheitsämtern sollen verringert werden, wenn Begutachtungstermine nötig sind. Ärztliche Gutachten sollen dann auch Ämter übernehmen können, die nicht im Dienst- oder Wohnort der Erkrankten liegen, heißt es aus dem nordrhein-westfälischen Schulministerium.
"Es besteht aber bereits ein funktionierendes Kontrollsystem, mit dem die Bezirksregierungen Krankheitszeiten erfassen und überwachen", so ein Sprecher. Bei der Bezirksregierung würden Krankmeldungen erfasst und die Dauer der Erkrankung nachgehalten. Dauere sie länger als sechs Wochen, werde eine Eingliederung angeboten. Nach drei Monaten werde ein amtsärztliches Verfahren eingeleitet.
Wie Dienstausfälle künftig transparenter und effektiver kontrolliert werden können, das wolle das Land außerdem prüfen - ohne dabei tatsächliche Erkrankungen zu vernachlässigen.
Unsere Quellen:
- WDR-Berichterstattung
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Bezirksregierung NRW
- Schulministerium NRW
- Nachrichtenagentur dpa
- Berichterstattung des "Spiegel"
- Berichterstattung der "Bild"
Sendung: WDR.de, Lehrerin seit fast 17 Jahren krankgeschrieben, 21.07.2026, 19:22 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 21.07.2026, 18:45 Uhr