Ein Jäger vor einem Hochsitz

Der Vater des verstobenen Jungen vor dem Hochsitz

Bildquelle: WDR

Tödlicher Jagdunfall in Warburg Gutachten entlastet Schützen

Stand:

Ein 22-Jähriger gab einen Schuss bei einer Jagd ab und traf seinen Freund. Zwei neue Gutachten klären über die Umstände auf.

Bei dem Vorfall im Januar war ein 23-Jähriger von einem Projektilteil tödlich verletzt worden. Er war gemeinsam mit drei Freunden im Alter von 22 und 24 Jahren unterwegs, mit dem Ziel, Wildschweine zu schießen. Seine Freunde befanden sich etwas entfernt von ihm auf einem Hochsitz, als einer von ihnen den tödlichen Schuss abgab.

War es ein direkter Schuss?

Wie die Staatsanwaltschaft Paderborn bestätigt, ergibt das Gutachten des Landeskriminalamts, dass es sich bei dem Schuss um einen Querschläger und nicht um einen Direktreffer handelt. Die verwendete Jagdmunition ist ein sogenanntes Teilzerlegungsgeschoss, das sich in mehrere Teile zerlegt, um im Körper eines Tieres größtmögliche Wunden zu reißen.

Im Körper des 23-jährigen Opfers wurde aber lediglich der Geschossbolzen gefunden, alle übrigen Projektilteile fehlten. Auch wurden keine biologischen Spuren auf dem Projektilteil gefunden, was ebenfalls für einen Querschläger spricht.

Hätte der Schuss überhaupt abgegeben werden dürfen?

Ein zweites Gutachten wurde vom unabhängigen Prüfinstituts für Waffen, Munition und Ballistik (DEVA) erstellt und hat die Sichtbedingungen am mutmaßlichen Unfallort untersucht. Jedoch unter der Annahme eines Direkttreffers. Falls der 22-jährige Schütze seinen Freund also mit einem Tier verwechselt hätte, hätte er überhaupt aus so einer Entfernung und unter diesen Sichtbedingungen schießen dürfen? Bei dem Vorfall war es dunkel und es kamen ein Nachtsichtgerät und Restlichverstärker zum Einsatz.

Wie waren die Sichtbedingungen vor Ort?

Zwischen dem Hochsitz und dem Aufenthaltsort des Opfers lagen 162 Meter. Das Gutachten der DEVA kommt zu dem Schluss, dass unter diesen Umständen auch mit Hilfsmitteln nach jagdrechtlichen Regeln kein Schuss hätte abgegeben werden dürfen. Über diese Distanz und den Sichtbedingungen sei es nicht möglich, Tier und Mensch zweifelsfrei zu unterscheiden.

Da der 23-Jährige aber offenbar gar nicht mit einem Tier verwechselt wurde und wohl auch nicht direkt auf ihn gezielt worden war, ist eher von einem tragischen Unfalls auszugehen. Einen vorsätzlichen Tötungsdelikt hatten die Ermittler von Anfang an nicht angenommen.

Ob es zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung kommt, ist noch nicht entschieden.

Gutachten: Kugel wurde abgefälscht

WDR Studios NRW 20.08.2026 00:21 Min. Verfügbar bis 19.08.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Detmold
  • Nachrichtenagentur dpa

Sendung: WDR 2, WDR 2 für Ostwestfalen und Lippe, 20.08.2026, 16:30 Uhr

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