Bundesgerichtshof urteilt zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche
Aktuelle Stunde . 29.01.2026. 13:47 Min.. UT. Verfügbar bis 29.01.2028. WDR. Von Thomas Kramer.
BGH-Urteil: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
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Wer einen deutsch klingenden Namen hat, bekommt bei der Wohnungssuche offenbar eher einen Besichtigungstermin als andere mit einem ausländisch klingenden Namen. Eine Frau mit einem pakistanischen Nachnamen hat nun wegen Diskriminierung geklagt - und vom BGH Recht bekommen.
Wenn ein Immobilienmakler Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft benachteiligt, haftet er dafür. Er schuldet dann Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Konkret ging es um einen Fall aus dem Jahr 2022. Im November hatte sich eine Wohnungssuchende unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens mehrfach per Internetformular bei einem Maklerbüro gemeldet und um einen Besichtigungstermin von angebotenen Wohnungen gebeten. Doch auf jede Anfrage erhielt Humaira Waseem eine Absage.
Daraufhin probierte sie es mit identischen Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße und Beruf über das Internetformular des Maklers - nur die Namensangaben änderte sie in typisch deutsche Namen wie "Schneider" oder "Schmidt". Prompt erhielt sie jeweils Angebote für eine Wohnungs-Besichtigung.
Frau fordert Entschädigung
Waseem verklagte das Maklerbüro. Nach ihrer Auffassung hatte sie allein wegen ihrer ethnischen Herkunft keinen Besichtigungstermin erhalten und sieht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie forderte von dem Maklerbüro eine Entschädigung und die Übernahme von vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Als das Amtsgericht Groß-Gerau die Klage abwies, legte Waseem Berufung ein. Das Landgericht Darmstadt verurteilte das Maklerbüro auf Zahlung einer Entschädigung von 3.000 Euro. Dagegen ging das Maklerbüro vor dem BGH in Berufung - ohne Erfolg. Es sei ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", stellte der vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, Thomas Koch, in der Begründung der Entscheidung am 29. Januar fest.
Waseem: "Ich wollte mich dagegen wehren"
Humaira Waseem nach der Urteilsverkündung am BGH
Nach der Urteilsverkündigung zeigte sich Humaira Waseem zufrieden und erleichtert. "Mir ist es einfach wichtig, dass man Ungerechtigkeiten nicht akzeptiert und man sich dagegen wehren sollte", so Waseem. Sie sei kein Einzelfall. Viele andere Betroffene akzeptierten aber die Diskriminierung. "Ich wollte nicht eine von vielen sein, sondern mich dagegen wehren."
Im Interview mit WDR Cosmo bezeichnete die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, das Urteil als einen Meilenstein im Antidiskriminierungsrecht. "Ab heute wissen Betroffene, dass sie sich wehren können, wenn sie diskriminiert werden auf dem Wohnungsmarkt", so Ataman. "Und dass es nicht okay ist, dass Martin es leichter hat bei der Wohnungssuche als Malik oder Nicole es leichter hat als Nadiman."
50 Bewerbungen auf Wohnungsanzeigen – aber nur wenig Resonanz
Schlüssel an Wohnungstür
Die Entscheidung bestätigt einmal mehr, dass Menschen mit einem ausländisch-klingenden Namen es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben. Eine Erfahrung, die auch der Songwriter und Psychotherapeut Andy Sharif in der Vergangenheit gemacht hat. Dem WDR erzählte er vor einigen Wochen, er und sein Freund seien auf der Suche nach einer gemeinsamen Wohnung gewesen. Für 50 Wohnungen hatten sie sich beworben.
Mit seinem Namen Andy Sharif sei er bei der Wohnungssuche "wirklich konsequent ignoriert" worden – trotz höherem Einkommen. Der Freund mit seinem deutschem Namen sei hingegen zu mindestens sieben Wohnungsbesichtigungen eingeladen worden.
Vor allem Schwarze und Muslime haben laut einer Studie Nachteile
Auch eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) legt nahe, dass Menschen mit einem ausländisch-klingenden Namen bei der Wohnungssuche Nachteile haben. In einem Experiment hatten die Studienautoren nahezu identische Bewerbungen mit typisch deutsch-klingenden Namen und mit ausländisch-klingenden Namen verschickt. Das Ergebnis: Auf die Bewerbungen mit deutsch-klingende Namen kamen öfter Antworten und Termine für Besichtigungen.
Zudem befragten die Forscher für den Bericht mit dem Titel "Gewohnt ungleich. Rassismus und Wohnverhältnisse" insgesamt 9.500 Menschen. Und auch hier wurde das Bild bestätigt. Demnach sind vor allem Schwarze und Muslime betroffen. Jeder Dritte in dieser Gruppe hat bereits Diskriminierungserfahrungen bei der Wohnungssuche gemacht und wurde beispielsweise nicht zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen. Wer solche Erfahrungen macht, sollte sich umgehend Hilfe suchen, empfiehlt die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Etwa bei kommunalen Beratungsstellen.
Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen spricht von Sonderfällen
Erik Uwe Amaya
Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen geht hingegen nicht davon aus, dass Ausländerinnen und Ausländer generell bei der Wohnungssuche diskriminiert werden. "Der überwiegende Teil der Vermieter lässt sich nicht davon leiten, welche Herkunft jemand hat", sagte Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya dem WDR.
Allerdings, schwarze Schafe gebe es überall, räumte er ein. Unter dem Strich seien es aber Sonderfälle, wenn jemand aufgrund eines ausländisch klingenden Namens nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wird, so Amaya.
Unsere Quellen:
- Bundesgerichtshof zu Verhandlungstermin - Besichtigungsanfrage für Mietwohnung
- Songwriter und Psychotherapeut Andy Sharif gegenüber dem WDR
- Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
- Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor beim Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen gegenüber dem WDR
- WDR Cosmo Interview mit der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman
- Presseagentur AFP
Sendung: WDR Cosmo, Morgenecho, 29.01.2026, 11.05 Uhr.
Sendung: WDR 5, Morgenecho, 28.01.2026, 06.05 Uhr.
Sendung: WDR 5, WDR aktuell, 18.12.2025, 06.30 Uhr.