Interview mit Matthias Katsch, Mitbegründer der Initiative Eckiger Tisch

Bildquelle: WDR

03:30 Min. Verfügbar bis 19.08.2028

Muss die Kirche zahlen? Missbrauchsopfer könnten mehr Geld erhalten

Stand:

Wenn die Kirche es versäumt, sexuellen Missbrauch rechtzeitig zu melden, könnte es zukünftig mehr Entschädigungen für Opfer geben.

In Aachen ist ein Grundsatzverfahren gestartet, bei dem ein Mann als Kind von einem Pfarrer missbraucht wurde und deshalb jetzt Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert. Warum? Der Missbrauch wurde von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall behandelt, weshalb der Betroffene mehr Rente im Monat erhält. Allerdings wirft er jetzt dem Bistum vor, dass der Fall nicht früh genug gemeldet wurde und ihm deshalb noch Geld zustünde.

Das bedeutet auch, dass andere Betroffene ihren Missbrauch bei der Berufsgenossenschaft melden können, um eine Rente oder andere Hilfe zu bekommen. Matthias Katsch, Vorsitzender des Vereins Eckiger Tisch, der Betroffene sexueller Gewalt in der katholischen Kirche vertritt und selbst Missbrauchsopfer war, beantwortet im WDR-Interview einige Fragen dazu.

Herr Katsch, was ist jetzt für Sie das Neue, das Überraschende an dem Aachener Fall?

Katsch: Also tatsächlich, dass wir die Gelegenheit jetzt haben, das Versäumnis der Kirche, rechtzeitig diese Fälle zu melden, dass das vor Gericht aufgearbeitet wird. Weil das ist ja eigentlich ein Skandal, dass es diese Möglichkeit gegeben hätte, dass Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, als Messdiener oder als Gruppenleiter in der Jugendarbeit, dass die nach vielen Jahrzehnten eher zufällig erfahren, dass sie diesen Anspruch gehabt hätten, weil die Kirche es versäumt hat, diese Versicherungsfälle auch zu melden. Und dass das jetzt geklärt wird ist eine gute Nachricht, auch eine Ermutigung für Betroffene diesen Anspruch auch geltend zu machen.

Was würden Sie vor diesem Hintergrund Missbrauchsopfern jetzt raten?

Katsch: Also man kann da nichts falsch machen, wenn ich sexualisierte Gewalt erlebt habe, als Schüler oder Schülerin oder als Messdienerin oder Messdiener oder als Gruppenleiter in der Jugendarbeit, bei den Scouts oder ähnlichen Vereinigungen der Kirche, dann sollte man unbedingt eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft machen. Das ist tatsächlich sehr einfach. Es gibt eine Webseite, die auch bundesweit zugänglich ist. Und die Berufsgenossenschaft, die die Unfallversicherung auch vertritt, meldet sich dann und die klären, welcher Träger genau zuständig ist, welche Informationen sie brauchen, ob eventuell schon eine Meldung der Kirche vorliegt. Das kann auch sein. Und erklären dann das weitere Prozedere. Also man macht da nichts falsch, sondern man eröffnet sich gegebenenfalls eine Möglichkeit, Hilfe und Unterstützung zu bekommen.

Wenn wir ganz kurz nochmal auf den Bonner Fall gucken, großer Fall von Missbrauch beim Aloisiuskolleg, das wurde 2010 geschlossen. Sind die Schüler auch über die Berufsgenossenschaft versichert und könnten die den Missbrauch jetzt noch als Arbeitsunfall angeben?

Katsch: Also sofern sie ehrenamtlich tätig waren, eben im Rahmen der Messfeiern oder in der Jugendarbeit, die am Kolleg auch betrieben wurde, dann kann das sehr wohl sein, dass sie über die Berufsgenossenschaft versichert sind. Als Schüler oder Schülerinnen sind sie eigentlich auch versichert, weil Wegeunfälle und andere Unfälle durch die allgemeine Unfallversicherung abgedeckt sind. Aber diese Zuordnung, das machen die Berufsgenossenschaften von ganz alleine, wenn sie die Meldung bekommen. Natürlich kann es sein, dass dann entschieden wird, dass ein Fall nicht erfolgreich sein kann, aber man hat ja dann nichts versäumt, wenn man die Möglichkeit zumindestens in Anspruch genommen hat. Und jetzt durch Aachen erfahren wir, dass man sogar rückwirkend entgangene Leistungen in Anspruch nehmen könnte, wenn das Landgericht entsprechend urteilt, weil die Kirche nicht rechtzeitig diese Meldung an die Versicherung übermittelt hat.

Unsere Quellen:

  • WDR-Interview mit Matthias Katsch

Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Bonn, 18.08.2026, 19:30 Uhr

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