Im März wurde der frühere Kinderpsychiater Winterhoff zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Bildquelle: IMAGO

WDR 01:02 Min. Verfügbar bis 18.08.2028

BGH prüft Winterhoff-Urteil Staatsanwaltschaft will neue Verhandlung

Stand:

Nachdem das schriftliche Urteil inzwischen vorliegt, hat die Bonner Staatsanwaltschaft jetzt bestätigt, dass sie das Urteil gegen den früheren Bonner Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff vom Bundesgerichtshof "vollumfassend" überprüfen lässt. 

Von
Logo des Westdeutschen Rundfunk
Josef Kaiser

Bereits direkt nach dem Urteil gegen den früheren Bonner Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff im vergangenen Februar hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt. Nachdem das schriftliche Urteil inzwischen vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft jetzt begründet, warum sie mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Zuerst hatte der Bonner General-Anzeiger berichtet.

Staatsanwaltschaft fordert Aufhebung des Urteils

"Wir sind gänzlich anderer Auffassung als das Gericht und haben deshalb die Aufhebung des Urteils beantragt", sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, am Dienstag auf Anfrage des WDR. Dabei ginge es sowohl um mögliche Verfahrensfehler als auch um die rechtliche Beurteilung beim Strafmaß.

Ankläger wollen härtere Strafe

Der frühere renommierte Mediziner war im Februar vom Landgericht Bonn zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, wegen fahrlässiger und in einem Fall wegen vorsätzlicher Körperverletzung. In drei weiteren Fällen sprach das Bonner Landgericht den Mediziner frei. Ein Urteil, das bei Staatsanwaltschaft, Opfern und Angehörigen für Fassungslosigkeit sorgte.

Kinderpsychiater Michael Winterhoff als Angeklagter vor dem Bonner Landgericht

Der Prozess gegen Michael Winterhoff fand in Bonn statt

Bildquelle: IMAGO/Panama Pictures/Christoph Hardt

Denn ursprünglich angeklagt war Michael Winterhoff wegen gefährlicher Körperverletzung in 36 Fällen. Er soll Kindern und Jugendlichen jahrelang das Medikament Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet haben. Es wird eingesetzt bei impulsiven aggressiven Ausbrüchen, um diese zu dämpfen.

Verteidigung fordert Freispruch 

Vorwürfe, die der Mediziner und dessen Verteidigerin Kerstin Stirner von Anfang an stets bestritten hatten. Auch sie wollen, dass das Urteil aufgehoben wird - wegen möglicher Verfahrensfehler und dem Strafmaß. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft fordern sie Winterhoffs Freispruch in allen Fällen. 

BGH-Entscheidung auf Grundlage des schriftlichen Urteils 

Eine Verhandlung wird es vor dem BGH aber nicht geben. "Der Bundesgerichtshof kennt keine Beweisaufnahme, es werden auch keine Zeugen oder Sachverständigen gehört", erklärt Staatsanwalt Sebastian Buß. Grundlage für die Entscheidung sei allein die Nachvollziehbarkeit der schriftlichen Urteilsbegründung.  

Der BGH hat mehrere Möglichkeiten

Der Bundesgerichtshof hat jetzt mehrere Möglichkeiten. Er kann das Urteil des Bonner Landgerichts bestätigen. Dann bleibt es bei der verhängten Strafe. Er kann das Urteil aber auch teilweise oder ganz beanstanden. Dann würde das Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Bonner Landgerichts neu beginnen. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst im Jahr 2027 gerechnet.  

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Bonn
  • WDR-Berichte zum Winterhoff-Prozess

Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Bonn, 18.08.2026, 19:30 Uhr

Weitere Beiträge aus Bonn

1 / 2