Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren läuft am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eine Sammelklage gegen den Mutterkonzern Meta. Auf diesem Weg will der Verbraucherzentrale-Bundesverband mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von Meta einfordern können.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.
Um welches Datenleck geht es?
Das Datenleck, um das es bei der Klage geht, ereignete sich im April 2021. Damals wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollen laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen gewesen sein.
Wieso konnten die Daten gestohlen werden?
Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.
Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung?
Genau diese Frage war lange strittig. In Deutschland gab es nach dem Bekanntwerden des Datenlecks Tausende Klagen gegen Meta. Viele der Verfahren gewann das Unternehmen von Mark Zuckerberg jedoch in den Vorinstanzen, auch weil unklar war, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. Im November 2024 entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen.
Wie kann ich prüfen, ob ich Opfer des Datendiebstahls war?
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat eine Internetseite eingerichtet, auf der Facebook-User, die zwischen Januar 2018 und September 2019 auf der Plattform einen privaten Account hatten, prüfen können, ob sie betroffen sind. Dafür ist es wichtig, die Telefonnummer zu kennen, die man damals auf Facebook angegeben hatte.
Was mache ich, wenn ich betroffen bin?
Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Laut Verbraucherzentrale haben sich bis Anfang Oktober mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen.
Wie viele Bürger beteiligen sich an der Sammelklage?
Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.
Mit welcher Entschädigung kann ich rechnen?
Das hängt davon ab, wie viele Daten nach dem Diebstahl im Darknet geleakt wurden. Je mehr es sind, desto mehr Entschädigung gibt es.
Wie hilft die Musterfeststellungsklage mir, eine Entschädigung zu bekommen?
Am Hanseatischen Oberlandesgericht wird die Facebook-Klage verhandelt.
Musterfeststellungsklagen wurden im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der VW-Abgas-Skandal. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen - etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Sendung: WDR Hörfunk, WDR aktuell, 10.10.2025, 13 Uhr