Neue EU Regel für KI | Video

WDR 03:37 Min. Verfügbar bis 11.03.2037

Neue EU-Regel Wann müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?

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Ab 2. August gelten in der EU neue Transparenzregeln für KI: Bestimmte KI-generierte Inhalte wie Bilder, Videos, Audios und Texte müssen eindeutig gekennzeichnet werden. WDR-Digitalexperte Jörg Schieb erklärt, wer wann einen Hinweis setzen muss und was das für alle bedeutet, die solche Inhalte täglich zu sehen bekommen.

Das Plakat fürs Sommerfest des Fußballvereins? In fünf Minuten mit ChatGPT gebaut. Das alberne Bild vom Onkel als Astronaut für den Familien-Chat? Zwei Klicks, schon hält man das verblüffend echt wirkende Bild in der Hand. Mit KI-Werkzeugen lassen sich heute schnell und unkompliziert alle möglichen Inhalte erstellen, ob Texte, Bilder, Audios oder Videos.

Das gelingt heute oft so realitätsnah, dass sich echt oder Fake kaum noch unterscheiden lässt. Deshalb schreibt der Gesetzgeber nun Kennzeichnungspflichten vor. Ab Sonntag greifen die Transparenzpflichten des europäischen KI-Gesetzes, besser bekannt als AI Act.

Was sieht der AI Act genau vor?

Betroffen sind nicht nur Bilder. Die Regeln erfassen genauso Videos, geklonte Stimmen, sogar Texte und Chatbots. Seit Wochen kursiert dazu ein Satz, der so nicht stimmt: "Ab August muss jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden." Doch eine derart pauschale Pflicht führt die Verordnung nicht ein. Sie unterscheidet sehr genau - nach Person, Zweck und Inhalt.

Artikel 50 der KI-Verordnung nimmt zwei Adressaten ins Visier. Zum einen die Anbieter, also Firmen wie OpenAI, Google, Meta oder Adobe. Sie müssen ihre Bilder, Videos, Audios und Texte technisch markieren - mit Wasserzeichen und Metadaten, die Maschinen auslesen können. Und ihre Chatbots müssen so gebaut sein, dass Menschen merken, mit einer Maschine zu sprechen.

Für Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, läuft für die technische Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Aber zum anderen auch die Betreiber: alle, die solche Systeme beruflich einsetzen. Unternehmen, Agenturen, Redaktionen, Selbstständige. Sie müssen den Hinweis setzen, den Menschen tatsächlich sehen oder hören. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro.

KI privat nutzen ohne Kennzeichnung

Und Privatleute? Die gute Nachricht: Die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung nimmt die Verordnung ausdrücklich aus. Das Astronauten-Bild vom Onkel darf also unkommentiert in den Familien-Chat. Auch das private Teilen eines KI-Bildes auf dem eigenen Profil bleibt nach den finalen Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli "rein persönlich".

Ein Mann steht vor dem Eiffelturm und hält ein Eis in der Hand. (KI-generiertes Beispielbild)

Ein KI-Bild, das echt wirkt, muss im geschäftlichen Kontext gekennzeichnet werden, im privaten aber nicht.

Wichtig: Persönlichkeitsrechte und Strafrecht gelten trotzdem. Wer das Gesicht der Nachbarin mit KI-Hilfe in eine peinliche Szene montiert, verstößt wahrscheinlich nicht gegen den AI Act - sehr wahrscheinlich aber gegen andere Gesetze.

KI-Kennzeichnung im Verein und Ehrenamt

Zwischen Familien-Chat und Werbeagentur liegt ein weites Feld, und dort sitzt der Fußballverein. "Beruflich" meint laut Kommission jede Tätigkeit mit regelmäßigem wirtschaftlichem Nutzen oder gewerblichem Bezug. Ein Ehrenamt ist das erstmal nicht. Sobald der Verein öffentlich auftritt, Eintritt verlangt oder Sponsoren nennt, wird es aber schnell unscharf.

Der pragmatische Rat: Was im geschlossenen Kreis landet, braucht keinen Hinweis. Was auf die Vereinsseite bei Facebook, in den Newsletter oder auf ein Plakat wandert, kennzeichnest du besser. Das kostet drei Wörter und erspart Diskussionen.

Nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake

Die schärfste Pflicht gilt für sogenannte Deepfakes. Damit meint die Verordnung Bilder, Videos und Audios, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch zeigen, dass sie echt wirken könnten. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle - entscheidend ist die Wirkung auf das Publikum.

Ein Drache über dem Kölner Dom ist offensichtlich Fantasie und damit unkritisch, eine Comic-Illustration ebenfalls. Ein fotorealistisches Bild dagegen, das ein rappelvolles Festzelt zeigt, das es so nie gab, ist eindeutig ein Deepfake.

Ein Drache fliegt über dem Kölner Dom.

Offensichtliche Fantasiebilder müssen nicht gekennzeichnet werden, auch wenn sie mit KI erstellt wurden.

Dasselbe gilt für die geklonte Stimme des Vereinsvorsitzenden in einer Sprachnachricht. Auch bearbeitete echte Fotos zählen dazu, wenn die KI die Aussage verändert - Aufhellen oder Zuschneiden genügt dafür nicht.

So setzt du korrekte Hinweise auf KI-Inhalte

Wenn gekennzeichnet werden muss, dann sichtbar und im direkten Zusammenhang mit dem Inhalt. Ein Sammelhinweis im Impressum oder unten im Footer reicht ausdrücklich nicht aus.

Bei Bildern spricht viel dafür, den Hinweis in die Grafik selbst zu setzen statt nur in die Bildunterschrift, bei Audios gehört er an den Anfang. Die EU-Kommission stellt eigene Symbole bereit - deren Nutzung ist freiwillig, die Kennzeichnung selbst nicht. Für Kunst und Satire darf der Hinweis dezent ausfallen, etwa im Abspann.

Wann KI-Texte gekennzeichnet werden müssen

Für Texte liegt die Hürde höher. Kennzeichnen muss nur, wer in einem KI-Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert - und darüber hinaus niemand ihn redaktionell geprüft hat.

Der Bericht übers Sommerfest fällt nicht darunter, eine ungeprüfte KI-Meldung über die Kommunalpolitik schon. Die Ausnahme ist eng: Ein Blick auf Tippfehler genügt nicht, verlangt wird eine echte inhaltliche Prüfung mit klar benannter Verantwortung.

Was das für alle anderen heißt

Auch wer selbst nichts erstellt, merkt die Änderung. Plattformen wie Instagram, Facebook, YouTube und TikTok lesen beim Hochladen die Metadaten aus und setzen ihr Label oft automatisch. Praktisch, aber kein Beweis: Metadaten lassen sich entfernen, ein abfotografierter Bildschirm verliert sie ohnehin. Umgekehrt erscheint das Label manchmal, obwohl nur ein KI-Filter über ein echtes Foto lief.

Das Label ist also ein Indiz, keine Garantie. Die Kennzeichnung nimmt dir das Nachdenken nicht ab - sie macht es nur etwas leichter.

Und vielleicht ist genau das der Punkt: Ein Hinweis ist kein Schuldeingeständnis, sondern Höflichkeit gegenüber allen, die hinsehen und zuhören. Die Frage ist nur, wer sie sich freiwillig zur Gewohnheit macht - und wer wartet, bis ihn jemand darauf stößt.

Unsere Quellen:

  • Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 (Transparenzpflichten) und Artikel 99 (Sanktionen)
  • Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content der EU-Kommission vom 10.06.2026
  • Transparenzrichtlinien von Meta (Facebook/Instagram), YouTube und TikTok zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Sendung: WDR.de, "Neue EU Regel für KI" 30.07.2026, 7:10 Uhr

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