Bewerberinnen und Bewerber für den Allgemeinen Vollzugsdienst müssen unter anderem Angaben zu Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren und ihren finanziellen Verhältnissen machen. Im Auswahlverfahren absolvieren sie pädagogisch-psychologische Tests, Gespräche vor einer Auswahlkommission und einen Fitness-Test.
Hinzu kommen eine amtsärztliche Untersuchung und eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Daran ist regelmäßig auch der Verfassungsschutz beteiligt.
Die duale Ausbildung dauert zwei Jahre: neun Monate entfallen auf den Unterricht an der Justizvollzugsschule in Wuppertal oder Hamm, 15 Monate auf die Praxis. Vorgesehen sind Einsätze in unterschiedlichen Vollzugsformen, darunter Untersuchungshaft, geschlossener und offener Vollzug sowie Jugendvollzug. Auf dem Lehrplan stehen beispielsweise Vollzugsrecht, Sicherheit, Psychologie, Kommunikation und Konfliktbewältigung.
Für psychologische, medizinische, soziale oder juristische Tätigkeiten gelten jeweils eigene Ausbildungs- oder Studienvoraussetzungen.