Ein Justizvollzugsbeamter schließt in der JVA Gelsenkirchen eine Tür

Justizvollzug Was Beschäftigte in NRW-Gefängnissen dürfen und verdienen

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Aktuelle Ermittlungen werfen Fragen auf: Wie werden JVA-Beschäftigte kontrolliert, Korruption verhindert und Verdachtsfälle verfolgt?

Sie beaufsichtigen Gefangene, sorgen für Sicherheit und sollen die Menschen in Haft auf ein Leben ohne neue Straftaten vorbereiten. Fast 9.800 Menschen arbeiten im NRW-Justizvollzug. Doch im Allgemeinen Vollzugsdienst sind Hunderte Stellen unbesetzt. Die Ermittlungen in Euskirchen, Rheinbach und Willich rücken nun auch die Kontrollen und den Korruptionsschutz in den Fokus.

In einer Justizvollzugsanstalt (JVA) arbeiten nicht nur Aufseherinnen und Aufseher. Beschäftigt sind unter anderem Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Psychologen, Sozialarbeiterinnen, Lehrkräfte, Seelsorger, Juristinnen und Verwaltungsbeschäftigte.

Der Allgemeine Vollzugsdienst ist für die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen zuständig. Die Bediensteten kontrollieren Hafträume, begleiten Gefangene innerhalb der Anstalt und sorgen für Sicherheit und Ordnung.

Zugleich sollen sie laut Justizministerium die Gefangenen motivieren, an Behandlungs-, Bildungs- und Resozialisierungsangeboten mitzuwirken. Gearbeitet wird im Schichtdienst, auch nachts und am Wochenende.

Bewerberinnen und Bewerber für den Allgemeinen Vollzugsdienst müssen unter anderem Angaben zu Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren und ihren finanziellen Verhältnissen machen. Im Auswahlverfahren absolvieren sie pädagogisch-psychologische Tests, Gespräche vor einer Auswahlkommission und einen Fitness-Test.

Hinzu kommen eine amtsärztliche Untersuchung und eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Daran ist regelmäßig auch der Verfassungsschutz beteiligt.

Die duale Ausbildung dauert zwei Jahre: neun Monate entfallen auf den Unterricht an der Justizvollzugsschule in Wuppertal oder Hamm, 15 Monate auf die Praxis. Vorgesehen sind Einsätze in unterschiedlichen Vollzugsformen, darunter Untersuchungshaft, geschlossener und offener Vollzug sowie Jugendvollzug. Auf dem Lehrplan stehen beispielsweise Vollzugsrecht, Sicherheit, Psychologie, Kommunikation und Konfliktbewältigung.

Für psychologische, medizinische, soziale oder juristische Tätigkeiten gelten jeweils eigene Ausbildungs- oder Studienvoraussetzungen.

Vor der Beamtenausbildung werden die Beschäftigten zunächst einige Zeit im Tarifverhältnis angestellt. Das monatliche Einstiegsgehalt liegt je nach Berufserfahrung zwischen rund 2.949 und 3.579 Euro brutto. Nach einer Einweisungszeit von drei bis sechs Monaten steigt es auf rund 3.186 bis 3.863 Euro. Die Beamtenausbildung beginnt in der Regel innerhalb von drei Jahren.

Während der Ausbildung erhalten die Anwärterinnen und Anwärter monatliche Bruttobezüge von rund 2.820 Euro. Darin ist ein Sonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent enthalten. In der Regel kommen eine allgemeine Stellenzulage von bis zu 133,75 Euro und ein Dienstkleidungszuschuss von derzeit 35 Euro im Monat hinzu.

Nach bestandener Ausbildung beginnt die Besoldung normalerweise in der Besoldungsgruppe A7 mit mindestens rund 3.215 Euro brutto. Beförderungen sind bis A11 möglich; die monatlichen Bruttobezüge können dann nach Angaben des Landes bis auf rund 5.257 Euro steigen. Hinzukommen können unter anderem Zulagen für Schichtdienst, vermögenswirksame Leistungen und Familienzuschläge.

Die Beträge sind allerdings nur Orientierungswerte. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem von Erfahrungsstufe, Familienstand, Zulagen und Beschäftigungsstatus ab. Beamten- und Tarifgehälter lassen sich wegen unterschiedlicher Abzüge nur eingeschränkt vergleichen.

Dienstliche Gespräche und ein professionelles Vertrauensverhältnis gehören zur Arbeit. Bedienstete müssen jedoch Abstand wahren und dürfen ihre Stellung nicht für private Beziehungen oder Vorteile nutzen. Außerdienstliche Kontakte, die Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit wecken können, müssen der Anstaltsleitung angezeigt werden. Das kann auch Beziehungen zu ehemaligen Gefangenen oder zu Personen aus deren Umfeld betreffen.

Verboten ist es insbesondere, ohne Erlaubnis Nachrichten, Geld oder Gegenstände in die Anstalt hinein- oder aus ihr herauszubringen. Solche Verstöße können disziplinarische und strafrechtliche Folgen haben. Die unbefugte Vermittlung von Gegenständen oder Nachrichten ist zudem als Ordnungswidrigkeit geregelt.

Ja. Nach den Ermittlungen gegen Beschäftigte der JVA Rheinbach ordnete NRW-Justizminister Benjamin Limbach im Juli 2026 an, dass Taschen von Beschäftigten in allen Justizvollzugsanstalten des Landes kontrolliert werden sollen.

Die Kontrollen sind zunächst nicht zeitlich befristet. Das Ministerium will einen Rahmen vorgeben, den die einzelnen Anstalten an ihre jeweiligen Bedingungen anpassen. Eine einheitliche öffentliche Vorgabe dazu, ob alle Beschäftigten bei jedem Betreten oder nur stichprobenartig kontrolliert werden, gibt es bislang nicht.

Für die NRW-Gefängnisse gelten die allgemeinen Antikorruptionsregeln des Landes. Dazu gehören je nach Arbeitsbereich Risikoanalysen, regelmäßige Kontrollen, das Vier-Augen-Prinzip sowie Schulungen und Belehrungen über das Verbot, Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen.

Nach Bekanntwerden der Ermittlungen in Euskirchen ordnete Justizminister Benjamin Limbach eine systematische Überprüfung des gesamten NRW-Justizvollzugs auf Strukturen an, die Korruption begünstigen könnten. Neben Sonderprüfungen in Euskirchen und Rheinbach soll ein Expertenteam den Justizvollzug insgesamt untersuchen. Es soll am 3. August seine Arbeit aufnehmen und Empfehlungen für alle Anstalten entwickeln.

Das Justizministerium hat zudem eine Kooperationsvereinbarung mit der Sicherheitskooperation Ruhr geschlossen. Geplant ist eine sogenannte 360-Grad-Analyse möglicher Bedrohungen durch die Organisierte Kriminalität. Eine erste Pilotanstalt wurde bereits ausgewählt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

Wie häufig strafrechtlich gegen Beschäftigte der NRW-Gefängnisse ermittelt wird, lässt sich nicht landesweit beziffern. Das Justizministerium nennt dazu keine Gesamtzahl und verweist auf die zuständigen Staatsanwaltschaften.

Derzeit laufen nach Angaben des Ministeriums 107 Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte des NRW-Justizvollzugs. In 24 dieser Verfahren geht es um den Verdacht der Korruption. Die Zahlen sind eine Momentaufnahme. Vergleichbare Angaben zu früheren Jahren kann das Ministerium wegen gesetzlicher Tilgungsfristen nicht machen.

Im Jahr 2026 wurden Ermittlungen gegen Beschäftigte der Gefängnisse in Euskirchen, Rheinbach und Willich bekannt. In Euskirchen wird gegen acht Bedienstete ermittelt, in Rheinbach gegen sieben aktive und einen ehemaligen Beschäftigten. In Willich stehen zwei Vollzugsbedienstete unter dem Verdacht des Drogenhandels und der Bestechlichkeit. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, ist offen.

Bei einem konkreten Verdacht können strafrechtliche Ermittlungen und ein Disziplinarverfahren parallel laufen. Beamtinnen und Beamten kann vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte untersagt werden. Bei Tarifbeschäftigten kommen arbeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht. In Rheinbach wurde sieben aktiven Bediensteten die Führung der Dienstgeschäfte untersagt; außerdem erhielten sie Hausverbot.

Bestätigen sich die Vorwürfe, kommen dienstrechtliche Sanktionen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie strafrechtliche Konsequenzen in Betracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie viele einzelne Menschen beschäftigt sind, erhebt das Land nur einmal jährlich. Zum 1. September 2025 arbeiteten einschließlich der damaligen Beamtenanwärterinnen und -anwärter 9.769 Menschen im Justizvollzug. 6.751 davon gehörten zum Allgemeinen Vollzugsdienst.

Zum 1. Juli 2026 waren im NRW-Justizvollzug Stellen im Umfang von 8.822,77 "Vollzeitäquivalenten" besetzt. Davon entfielen 6.137,92 auf den Allgemeinen Vollzugsdienst. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einer vollen Stelle. Zwei Beschäftigte mit jeweils einer halben Stelle ergeben zusammen ein Vollzeitäquivalent. Zusätzlich befanden sich 691 Menschen als Beamtenanwärterinnen und -anwärter in Ausbildung.

Von insgesamt 9.594 Stellen waren zum 1. Juli 2026 genau 771,23 unbesetzt (rund acht Prozent). Im Allgemeinen Vollzugsdienst waren 471,08 von 6.609 Stellen frei, also gut sieben Prozent. Die Gesamtzahl der Stellen ist seit Verabschiedung des Haushalts von 9.573 auf 9.594 gestiegen. Grund sind nach Angaben des Justizministeriums zusätzliche Stellen für das Projekt "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung".

Für 2026 rechnet das Ministerium weiterhin mit 286 Abgängen aus dem Allgemeinen Vollzugsdienst. Bis Ende Juni bestanden 239 Anwärterinnen und Anwärter ihre Abschlussprüfung. Wie viele Menschen im Laufe des Jahres zusätzlich eingestellt werden, kann das Ministerium nach eigenen Angaben nicht vorhersagen.

Viele Ermittlungsverfahren gegen Justizvollzugsbedienstete

WDR Studios NRW 29.07.2026 00:37 Min. Verfügbar bis 28.07.2028 WDR Online

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