Eine weiße und eine Schwarze Frau und ein Baby legen ihre Hände übereinander.

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch Landesbehörden

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Landesbehörden in NRW sollen niemanden diskriminieren - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nun soll es dazu bald ein Gesetz geben.

Wer bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, kann sich wehren. Denn Vermieter dürfen keine Unterschiede aufgrund von Geschlecht machen, aufgrund von Herkunft, Religion, Behinderung oder auch anderen persönlichen Merkmalen. Wer hier Diskriminierung erfährt, kann sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, das seit 2006 in Deutschland gilt.

Doch das Gesetz hat einen Nachteil: Es greift nur im privatwirtschaftlichen Bereich wie etwa der Wohnungssuche, im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften wie Arzt- oder Restaurantbesuchen. Diskriminierungen von Behörden oder Ämtern werden vom AGG nicht erfasst. Behörden sind zwar an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gebunden, das Land NRW sieht hier aber Gestaltungsbedarf und hat nun ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht.

Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag

Das Vorhaben stand schon im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen, jetzt ist der Entwurf soweit ausgearbeitet, dass er in die Verbändeanhörung gehen kann. Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) stellte die Eckpunkte des LADG am Montag vor.

Josefine Paul, Grüne, Ministerin für Flucht

Josefine Paul: "Abhilfe schaffen"

"Jeder Mensch soll in Nordrhein-Westfalen sicher und frei von Diskriminierung leben können", betonte die Ministerin. "Langfristiges Ziel ist es natürlich, Diskriminierung durch Behörden zu vermeiden. Kern des Antidiskriminierungsgesetzes des Landes wird es sein, Abhilfe zu schaffen."

Reine Behauptungen reichen nicht aus

NRW nehme dabei eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein, so Paul weiter. Denn: Bislang hat nur der Stadtsaat Berlin ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. NRW wäre das erste Flächenbundesland mit einer derartigen Regelung.

Anders als in Berlin müssen in NRW aber Indizien vorgelegt werden. "Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten", erklärte Paul. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr.

Keine Beschwerden gegen einzelne Mitarbeiter

Gelten soll das Antidiskriminierungsgesetz für Behörden und Einrichtungen des Landes wie etwa Schulen, Finanzämter oder die Polizei. "Ausgenommen sind gesetzgebende und rechtsprechende Tätigkeiten, also die gesetzgebenden Tätigkeiten des Landtages, die rechtsprechenden Tätigkeiten unserer Gerichte, sowie alle Bereiche, die bereits durch das AGG abgedeckt sind", führte Paul aus. Auch bei kommunalen Ämtern und Behörden wird das LADG nicht greifen, da es nur für Landesbehörden gilt. "Selbstverständlich steht es natürlich allen Kommunen frei, sich in ihrer kommunalen Selbstverwaltung auch am LADG zu orientieren", so Paul.

Diskriminierungs-Beschwerden gegen einzelne Mitarbeiter einer Landesbehörde sollen aber auch künftig nicht möglich sein. "Der Betroffene richtet eine Beschwerde immer gegen die Behörde oder Einrichtung. Und auch eine Klage wird immer nur gegen das Land, nicht gegen Mitarbeitende des Landes in irgendeiner Art und Weise formuliert werden können", betonte Ministerin Paul. Denn mit dem neuen Gesetz solle staatliches Handeln hinterfragt werden, nicht das einzelner Mitarbeiter.

So soll das Antidiskriminierungsgesetz in NRW aussehen

WDR 5 Westblick - aktuell 03.11.2025 03:40 Min. Verfügbar bis 03.11.2026 WDR 5

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Fälle von Diskriminierung zugenommen

(v.l.n.r.) Sarah Haßelmann (Leiterin des Fachbereichs Migration beim Deutschen Roten Kreuz), Mira Berlin (Projektleitung Dokumentation und Berichtswesen im Netzwerk ada.nrw), Gülgün Teyhani (Geschäftsführerin ARIC-NRW e.V.), Jose Narciandi (LPK)

Vorstellung des ADA-Jahresberichts

Das Netzwerk für Antidiskriminierungsarbeit (ADA) hofft, dass durch das Landesdiskriminierungsgesetz das Unrechtsbewusstsein für Fälle von Diskriminierung wächst. "Wir haben Werte in dieser Gesellschaft. Wir haben einen gesetzlich festgeschriebenen Diskriminierungsschutz und genauso wie ich in anderen Bereichen nicht Gesetzesbruch riskieren möchte, muss auch das als Gesetzesbruch wahrgenommen werden", erklärte Gülgün Teyhani vom Anti-Rassismus-Informations-Centrum im September bei der Vorstellung des Jahresberichts. Demnach wurden im vergangenen Jahr 1.050 Fälle von Diskriminierung in NRW registriert, ein Anstieg um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Diese Steigerung würde noch einmal die Relevanz eines Landesgesetzes aufzeigen, erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Düsseldorfer Landtag. Aber: "Das sollte es für alle öffentlichen Stellen in NRW geben, nicht nur auf Landesebene", so Kapteinat weiter.

FDP: "Symbolpolitischer Papiertiger"

Die FDP hingegen äußerte Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Gesetzes. "Diskriminierung durch Behörden ist ohnehin durch unser Grundgesetz verboten", erklärte Susanne Schneider, gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion.

"Der schwarz-grüne Vorstoß wirkt wie ein symbolpolitischer Papiertiger und könnte im schlechtesten Fall zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheiten durch Überschneidungen und unterschiedliche Standards in den Ländern verursachen", so Schneider weiter. Der Fokus beim Kampf gegen Diskriminierung solle auf Bildung, Aufklärung und einer modernen Verwaltungskultur liegen, "nicht auf neuen Beschwerdewegen und Misstrauensmechanismen."

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll nach der Verbändeanhörung in den Landtag eingebracht werden. Eine Verabschiedung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.

Unsere Quellen:

  • Pressekonferenz von Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf
  • Interview mit Lisa Kapteinat (SPD)
  • Mitteilung von Susanne Schneider (FDP)
  • ADA-Jahresbericht 2024

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