Eine weiße und eine Schwarze Frau und ein Baby legen ihre Hände übereinander.

Das neue Antidiskriminierungsgesetz soll die Rechte von Bürgern in NRW stärken

Bildquelle: picture alliance/Ute Grabowsky

Wenn Behörden diskriminieren Neues NRW-Gesetz stärkt Rechte von Bürgern

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NRW schließt eine Lücke im Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Ein neues Antidiskriminierungsgesetz verbietet Benachteiligung in Landesbehörden, etwa wegen Herkunft, Religion oder Behinderung. Es soll Streitfälle schnell klären und den Zugang zu Rechten erleichtern. Für welche Stellen das gilt - und für welche nicht.

Wer von seinem Nachbarn rassistisch diskriminiert wird, kann sich auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen und dagegen vorgehen. Bei Behörden ging das bisher nicht. Denn Diskriminierungen zwischen Staat und Bürger sind darin nicht definiert.

Ein neues Gesetz gegen Antidiskriminierung soll diese Rechtslücke schließen. Künftig ist es in allen Landesstellen verboten, jemanden systematisch aufgrund von unter anderem Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität, Behinderungen oder Alter zu diskriminieren.

Wo das neue Antidiskriminierungsgesetz in NRW gilt und was es genau regelt

Das neue Gesetz gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Stellen - allerdings nicht für kommunale Behörden. Ausgenommen sind zudem Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Verfassungsgerichtshof und unter bestimmten Bedingungen die Polizei. Wenn diese zum Beispiel im Auftrag einer Staatsanwaltschaft tätig wird und Wohnungen durchsucht, fällt das nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz.

Eine unabhängige Stelle soll zudem in Streitfällen schlichten. Das Ziel: Lange und teure Verfahren vor Gericht verhindern. Stattdessen sollen sich die Streitparteien außergerichtlich einigen.

Umkehr der Beweislast

In einem ersten Gesetzentwurf sollten zunächst Indizien reichen, die auf eine Diskriminierung hindeuteten. Hier hat der Gesetzgeber nachgeschärft. Nun müssen Betroffene mit Tatsachen nachweisen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit diskriminiert wurden.

Was es mit dem beschlossenen Antidiskriminierungsgesetz auf sich hat

WDR 16.07.2026 1 Min. 1 Sek. Verfügbar bis 15.07.2028 WDR Online

Scharfe Kritik an der ersten Fassung des Gesetzes kam unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie hatte kritisiert: Es schaffe pauschal eine Misstrauenskultur gegen die Polizei und alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Diskriminierung in NRW: 571 gemeldete Vorfälle 2025

Seit März 2025 gibt es insgesamt vier Meldestellen für verschiedene Formen des Rassismus und Queerfeindlichkeit in NRW. Dort wurden für 2025 insgesamt 571 Vorfälle verzeichnet. In vielen Fällen seien den Betroffenen gleiche Rechte verwehrt worden - etwa der Zugang zu Wohnraum, Arbeit oder Gesundheitsleistungen.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa

Sendung: WDR.de, Was es mit dem beschlossenen Antidiskriminierungsgesetz auf sich hat, 16.07.2026, 21:20 Uhr

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