Eine weiße und eine Schwarze Frau und ein Baby legen ihre Hände übereinander.

Antidiskriminierungsgesetz NRW Gewerkschaften begrüßen Nachbesserungen

Stand:

Die Gewerkschaften in NRW begrüßen die Änderungen beim geplanten Antidiskriminierungsgesetz, vor allem auch die neue Ombudsstelle.

"Wir begrüßen, dass die Landesregierung wesentliche Kritikpunkte der Gewerkschaften aufgegriffen und das Antidiskriminierungsgesetz überarbeitet hat", teilte der DGB NRW am Donnerstag mit. Vor allem die Einführung einer Ombudsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung sei ein wichtiger Schritt.

Verena Schäffer (Grüne), Ministerin für für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Verena Schäffer: "Hat viele Diskussionen gegeben."

Der DGB reagierte damit auf die Ankündigung von Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne), Änderungen am geplanten Gesetzentwurf vorzunehmen. "Es hat sehr viele Diskussionen gegeben. Und das finde ich auch sehr richtig und legitim", erklärte Schäffer im Gesprächmit dem WDR. "Mir ist es wichtig, dass ich den Menschen zuhöre und auch in der Lage bin, auch zu reflektieren, wo muss man Änderungen vornehmen", so Schäffer weiter.

Worum geht es bei dem Gesetz überhaupt?

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Menschen besser vor Diskriminierung durch staatliche Stellen in NRW schützen. Gemeint sind Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei Behörden, in Schulen oder bei Polizeikontrollen benachteiligt werden. Verboten werden soll Diskriminierung etwa wegen rassistischer, antisemitischer oder antiziganistischer Zuschreibungen, wegen Herkunft, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, chronischer Erkrankung oder Alter.

Diskriminierungs-Beschwerden gegen einzelne Mitarbeiter einer Landesbehörde sollen nicht möglich sein, immer nur gegen die jeweilige Institution. Mit dem Gesetz sollen in NRW rechtliche Lücken im bundesweit geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschlossen werden.

Bislang hat nur der Stadtstaat Berlin ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. NRW wäre das erste Flächenbundesland mit einer derartigen Regelung.

Was wird an dem Vorhaben kritisiert?

Besonders umstritten war die Frage, wie Betroffene eine mögliche Diskriminierung nachweisen müssen. Kritiker befürchteten eine Art Beweislastumkehr: Schon eine Vermutung könne reichen, damit Beschäftigte der staatlichen Seite erklären müssen, warum ihr Verhalten nicht diskriminierend war.

Die Gewerkschaft der Polizei warnte deshalb vor einer pauschalen Misstrauenskultur gegenüber Polizistinnen und Polizisten, aber auch gegenüber anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Befürchtet wurde, dass etwa Polizeikontrollen oder Entscheidungen von Lehrkräften schnell unter Diskriminierungsverdacht geraten könnten.

Wie will die Landesregierung den Entwurf ändern?

Die Landesregierung will den besonders umstrittenen Abschnitt zur Beweislast genauer formulieren. Künftig sollen nicht bloße Vermutungen oder Behauptungen reichen. Stattdessen müssen Tatsachen vorgelegt werden, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen.

Zudem soll nun auch eine Ombudsstelle eingerichtet werden. Sie soll in Streitfällen vermitteln und möglichst eine außergerichtliche Einigung zwischen der betroffenen Person und der öffentlichen Stelle erreichen. Eine Pflicht, sich zuerst an die Ombudsstelle zu wenden, soll es nicht geben. Die Stelle soll unabhängig arbeiten und organisatorisch beim Gleichstellungsministerium angesiedelt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei regaierte erleichtert auf die Änderungen. Sie sei aber weiter nicht davon überzeugt, dass es ein eigenes Landesgesetz geben müsse, erklärte GdP-Landesvorsitzender Patrick Schlüter.

Für die oppositionelle FDP ist hingegen das ganze Gesetz "verkorkst" und "Symbolpolitik". Es gebe keine Notwendigkeit zur Verabschiedung dieses Gesetzes, betonte Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, gegenüber dem WDR.

"Statt daraus die einzig richtige Konsequenz zu ziehen und dieses überflüssige Misstrauensgesetz zurückzuziehen, wird nun mit einer zusätzlichen Ombudsstelle noch mehr Schnüffel-Bürokratie aufgebaut", so Witzel.

Wo soll das neue Gesetz gelten - und wo nicht?

Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle öffentlichen Stellen, allerdings nicht für kommunale Behörden. Zudem gilt bei Vorliegen eines Beschwerdefalls an einer Hochschule vorrangig das Hochschulgesetz. Ausgenommen werden sollen auch Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Verfassungsgerichtshof. Auch für bestimmte polizeiliche Maßnahmen im Auftrag der Justiz soll das Gesetz nicht gelten.

Das Gesetz soll am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Kritik und Lob für für Gesetzentwurf:

Entschärfung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

WDR 5 Westblick - aktuell 25.06.2026 06:04 Min. Verfügbar bis 25.06.2027 WDR 5

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Unsere Quellen:

  • Mitteilung des DGB NRW
  • Gespräch mit Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne)
  • Gespräch Ralf Witzel (FDP)
  • Presseagentur dpa
  • eigene Berichterstattung

Sendung: WDR.de, NRW entschärft das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz, 25.06.2026, 12:00 Uhr

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