AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt : Eine Gefahr für die innere Sicherheit?
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In Sachsen-Anhalt könnte es bald den ersten Ministerpräsidenten der AfD geben. Damit hätte die Partei - nach dem bisherigen System - auch Einblick in sensbile Daten von Polizei und Verfassungsschutz. Für Personen und Gruppen, die in den Augen der AfD als Gegner gelten, könnte das gefährlich werden.
Die AfD könnte bald zum erste Mal in einem Bundesland regieren. Die Partei wird in mehreren Bundesländern, auch in Sachsen-Anhalt, vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und deshalb beobachtet. Sollte die AfD an die Regierung kommen und zum Beispiel den Innenminister stellen, hätte sie Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten der Polizei und geheimdienstliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.
Die Innenminister der Länder sehen darin offenbar eine Gefahr für die innere Sicherheit. "Staatsgewalt und damit Kontrolle über Sicherheitsbehörden in den Händen einer verfassungsfeindlichen Partei mit engen Kontakten nach Russland ist ein gravierendes Sicherheitsrisiko“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) diese Woche. Hamburg hat derzeit den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) inne.
Innenminister beraten über Sicherheitsrisiko AfD
Nach WDR-Informationen haben sich die Landesinnenminister diese Woche intensiv ausgetauscht. Dabei ging es auch darum, wie man im Falle einer AfD-Landesregierung das Einstimmigkeitsprinzip in der IMK beenden kann. So könnte man zum Beispiel verhindern, dass die AfD Beschlüsse blockiert.
Außerdem haben die Innenminister demnach besprochen, wie sensible Daten vor dem Zugriff der AfD geschützt werden können. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) äußert sich dazu diese Woche auf WDR-Anfrage nicht, das hätten er und seine Amtskollegen so vereinbart, hieß es aus der Pressestelle des Innenministeriums.
AfD könnte Polizeidaten missbrauchen
Auf welche Informationen von Polizei und Verfassungsschutz könnte die AfD konkret zugreifen, wenn sie in Sachsen-Anhalt regiert? Die Landespolizeien teilen viele Ermittlungserkenntnisse mit den anderen Bundesländern und dem Bund. Das soll dabei helfen, Ermittlungen auch über Bundesländergrenzen hinweg zu führen. In diesen Datenbanken sind unter anderem detaillierte Informationen zu bestimmten Straftätern enthalten. In den Datenbanken stehen unter Umständen aber auch politische Gegnere der AfD, die von ihr angezeigt wurden.
Prof. Markus Thiel, Polizeirechtler an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster
Bildquelle: Jonas Helm/WDRMarkus Thiel, Polizeirechtler an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, befürchtet, dass die AfD versuchen könnte, mithilfe dieser Datenbanken an Informationen zu kommen. "Es besteht die Möglichkeit, über Einzelpersonen Ausforschungen zu betreiben, über bestimmte Personengruppen, Journalisten, andere oppositionelle Gruppen, Informationen zu sammeln und diese an Parteistrukturen in anderen Ländern weiterzugeben“, so Thiel.
Repressionen befürchtet
Das sei besonders problematisch, weil die AfD immer wieder sehr konkret gesagt habe, wen sie als Gegner sieht, so Thiel.
"Da kann es dann mit Hilfe dieser Informationen aus den Datenbanken zur Repressionen kommen.“ Prof. Markus Thiel, Polizeirechtler an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster
Gesetzesänderungen wären nötig
Der Austausch der Polizeidaten zwischen den Bundesländern ist im BKA-Gesetz des Bundes geregelt. Die Landespolizei in NRW könnte deshalb auch nicht grundsätzlich beschließen, keine Informationen mehr über die gemeinsamen Datenbanken mit den anderen Bundesländern zu teilen. Das bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums auf WDR-Anfrage. Dazu müsste das BKA-Gesetz verändert werden.
Laut Markus Thiel gibt es im Polizeirecht keine Vorkehrungen für den Fall, dass sich eine Landesregierung nicht an geltendes Recht hält. "Wir haben im Polizeirecht ja sehr viele Befugnisse für die Polizei und gehen grundsätzlich erst einmal davon aus, dass die Polizeibehörden sich rechtsstaatlich, rechtmäßig, verhältnismäßig und nicht diskriminierend verhalten." Er fordert deshalb gesetzliche Änderungen, um einen Missbrauch von Polizeidaten zu verhindern.
Russlandnähe der AfD könnte zum Sicherheitsproblem werden
Sebastian Fiedler, SPD, Innenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion
Bildquelle: picture alliance / dts-AgenturDoch eine AfD-geführte Landesregierung hätte nicht nur Zugriff auf sensible Daten der Polizei, sondern könnte auch auf Informationen des Verfassungsschutzes zugreifen. Ähnlich wie bei der Polizei tauschen auch die Landesverfassungsschutzämter Informationen untereinander aus. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler aus Mülheim an der Ruhr, sieht darin eine Gefahr für die die internationale Vernetzung der deutschen Nachrichtendienste. "Wir kriegen nur Informationen aus dem befreundeten Ausland, wenn die sich hundertprozentig darauf verlassen können, dass mit den Informationen, die sie uns geben, nur das passiert, was vorher besprochen ist.“
Vor allem die Russlandnähe einiger AfD-Abgeordneter könnte für die deutschen Nachrichtendienste zum Problem werden, so Fiedler. Ausländische Nachrichtendienste könnten die Zusammenarbeit mit Deutschland einschränken, "wenn es da irgendwie ein Misstrauen gibt, dass es eine Landesregierung gibt, die so eine Hintertür Richtung Russland auf hat".
So könnte - ohne effektive Schutzmechanismen - laut Fiedler eine AfD-Regierung zur Gefahr für die innere Sicherheit werden. Denn beispielsweise Terrorpläne würden oft nur durch Hinweise von ausländischen Diensten bekannt.
Folgen für Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz
Dass die AfD bald Einblicke in Informationen des Verfassungsschutzes bekommen könnte, hätte möglicherweise auch Einfluss auf die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz – zumindest in Sachsen-Anhalt. Ein AfD-Innenminister könnte dort einen neuen Verfassungsschutzpräsidenten einsetzen, der im Sinne der Partei agiert. Für Polizeirechtler Markus Thiel ist klar, was das bedeuten würde.
"Es ist davon auszugehen, dass die Beobachtung der eigenen Partei durch den Verfassungsschutz eingestellt wird." Prof. Markus Thiel, Polizeirechtler an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster
Und auch Quellen oder Erkenntnisse aus anderen Bundesländern, die für die Einstufung der Partei wichtig sind, könnten über den Landesverfassungsschutz dann an die AfD gelangen.
Sorge, AfD könnte sich als Opfer darstellen
Nach WDR-Informationen beschäftigt sich auch der Innnenausschuss im Bundestag schon länger mit der Frage, wie sensible Daten vor einer AfD-Landesregierung geschützt werden können. Doch auch hier werden noch im Stillen mögliche Änderungen - etwa am BKA-Gesetz - vorbereitet. Man will der AfD offenbar keinen Anlass geben, sich als Opfer der anderen Parteien darzustellen. Außerdem müsse man, so Sebastian Fielder, aufpassen, was man "denjenigen erzählen wolle, die es nicht gut meinen mit unserer Sicherheit".
Unsere Quellen:
- Interview mit Sebastian Fiedler, SPD, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion
- Interview mit Markus Thiel, Polizeirechtler, Deutsche Hochschule der Polizei
- Hintergrundgespräche mit Innenpolitikern, Sicherheitsdiensten, Ministerien
- Antwort des NRW-Innenministeriums auf unsere Anfrage
Sendung: WESTPOL, Sicherheitsrisiko AfD, 13.09.2026, 19:30 Uhr
WDR.de, Sicherheitsrisiko AfD?, 13.09.2026, 15:00 Uhr

