Blondes Mädchen malt an einem Tisch

Offener Ganztag in NRW Wer im neuen Schuljahr Anspruch darauf hat

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Mit dem Start eines neuen Schuljahres gibt es immer wieder auch größere Änderungen für Familien. In diesem Jahr gehört dazu der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer schulischen Ganztagsbetreuung, der bundesweit in Kraft tritt. Er soll Eltern mehr Sicherheit bei der Suche nach einer Nachmittagsbetreuung bringen, gleichzeitig aber auch Lerndefizite ausgleichen, die die Kinder aus ihren Familien mitbringen. Für Land und Kommunen ist der jetzt geltende Rechtsanspruch eine große Herausforderung, auch wenn er erstmal noch nicht für alle Kinder gilt.

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Welche Kinder haben einen Rechtsanspruch?

Der Rechtsanspruch startet in diesem Schuljahr bundesweit für alle Kinder der ersten Klasse. Das sind in NRW nach Angaben des Schulministeriums rund 170.000. Da die Teilnahme am so genannten Offenen Ganztag freiwillig ist, werden nicht alle Kinder das Angebot auch wirklich nutzen.

Schon heute gibt es an vielen Schulen freiwillige Ganztagsangebote, im vergangenen Schuljahr haben rund 58 Prozent aller Erstklässler in NRW ein Nachmittagsangebot an einer Offenen Ganztagsschule (OGS) besucht.

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Welche Zeiten werden abgedeckt?

Schulunterricht und Ganztagsbetreuung sollen nahtlos ineinander übergehen und mindestens den Zeitraum von 8 Uhr bis 16 Uhr abdecken. Die Schulen können auch längere Angebote machen, wenn es den Bedarf gibt.

Auch wenn die Teilnahme am Ganztagsangebot freiwillig ist, gibt es feste Regeln. Familien müssen sich zum Beginn des Schuljahres entscheiden, ob sie ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung anmelden oder nicht. Hat das Kind einen Platz, muss es auch verbindlich am Angebot teilnehmen.

Der Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung gilt auch für Ferienzeiten. Allerdings muss die Betreuung dann nicht in der Schule stattfinden, die Kommune kann zum Beispiel auch die Kinder mehrerer Schulen gemeinsam betreuen lassen.

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Was ist mit den Kindern der anderen Klassenstufen?

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz steigt jedes Schuljahr um eine Klassenstufe. In vier Jahren sollen dann alle vier Grundschul-Klassenstufen abgedeckt sein. In der Praxis heißt das: Kinder, die jetzt in die erste Klasse kommen, behalten den Rechtsanspruch bis zum Ende ihrer Grundschulzeit. Kinder, die später in die Schule kommen, haben ebenfalls einen Rechtsanspruch.

Anders sieht es für Familien aus, deren Kinder bereits in die zweite, dritte oder vierte Klasse gehen. Sie haben keinen Rechtsanspruch und werden ihn auch künftig nicht bekommen. Deshalb sorgen sich viele Familien mit älteren Grundschulkindern gerade um ihre Betreuung. Sie befürchten, dass sie künftig keinen Ganztagsplatz mehr bekommen werden, weil es nicht ausreichend Personal und Geld gibt, um alle interessierten Familien mit der gewünschten Betreuung zu versorgen.

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Was passiert in der Nachmittagsbetreuung?

Nach dem Unterricht werden die Kinder nicht nur betreut, sie können zum Beispiel auch an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, Sport oder Musik machen. Außerdem sollen die Kinder im Regelfall unter Aufsicht ihre Hausaufgaben erledigen.

Wie bei der Betreuung in Kitas gibt es auch im Offenen Ganztag Elternbeiträge. Deren Höhe ist je nach Kommune, Einkommen der Eltern und genutzter Betreuungszeit unterschiedlich.

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Welche Kritikpunkte gibt es an dem Konzept?

Grundsätzlich wird das Ganztagskonzept von den meisten Beteiligten in Politik und Verbänden begrüßt.

Die Kommunen beklagen aber, dass sie von Bund und Land nicht ausreichend bei der Finanzierung der Betreuungsplätze unterstützt werden. Außerdem gibt es große Kritik an den Kriterien für die Personalauswahl. Denn am Nachmittag werden die Kinder nicht unbedingt von Lehrerinnen und Lehrern betreut, die Kommunen können auch andere Berufsgruppen einbinden. Weil deren Qualifikation nicht klar definiert ist, gibt es die Sorge, dass die Kinder am Nachmittag zwar betreut, aber nicht gefördert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Freiwilligkeit: wenn Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder am Ganztagsangebot teilnehmen, profitieren womöglich gerade die Kinder nicht von einer zusätzlichen Unterstützung, die es besonders nötig hätten.

Unsere Quellen:

  • eigene Recherche
  • NRW-Schulministerium
  • WDR-Berichterstattung zu Kritikpunkten

Sendung: WDR.de, Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz startet, 28.08.2026, 05:02 Uhr

Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz startet

WDR Studios NRW 27.08.2026 1 Min. Verfügbar bis 26.08.2028 WDR Online

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