Die Landesregierung muss Kommunikation zwischen ihr und dem Landtag nach Solingen dem Untersuchungsausschuss zu dem Anschlag vorlegen. Das hat der Landesverfassungsgerichtshof entschieden.
Nach Ansicht des Gerichts hätten Beweisanträge der Opposition im Untersuchungsausschuss nicht abgewiesen werden dürfen. Es gebe keinen Sachgrund dafür, die Herausgabe von Mails und Chats mit dem Landtag nicht zur Verfügung zu stellen. Schon in der mündlichen Verhandlung hatte sich diese Entscheidung angedeutet.
Vorgänge im Parlament und seiner Verwaltung könnten auch Teil der Untersuchung in einem Ausschuss sein, so das Gericht. Unter anderem hatten CDU und Grüne argumentiert, dass ein Untersuchungsausschuss nicht zuständig für die Kontrolle des Parlaments sei.
SPD und FDP wollen Reul-Kommunikation
Das recht technische Verfahren hat einen brisanten Kern. SPD und FDP hatten geklagt: Sie wollten unter anderem wissen, warum NRW-Innenminister Herbert Reul unmittelbar nach dem Anschlag mit drei Toten ein Landtagsprotokoll hat nachträglich ändern lassen.
In der Landtagssitzung zu dem Anschlag deutete Reul an, er habe erst am Sonntag umfänglich die politische Tragweite verstanden. Später ließ er seinen Wortbeitrag im Plenum im schriftlichen Protokoll entscheidend verändern und verschob die Zeitangabe, an eine andere, offenbar unverfänglichere Stelle. Mit wem er über diese Änderung kommuniziert habe, will die Opposition unter anderem wissen.
Warum ließ Reul das Protokoll ändern?
Nach dem Urteil jetzt muss der Austausch zwischen Reuls Ministerium und dem Landtag dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werde. "Die regierungstragenden Fraktionen haben jetzt 18 Monate damit verbracht, relevante Unterlagen uns vorzuenthalten. Das muss jetzt ein Ende finden", sagte die SPD-Abgeordnete Lisa Kapteinat nach der Entscheidung.
Ihr FDP-Kollege im Ausschuss, Werner Pfeil, erklärte, dass immer mehr zu Tage komme, dass dieses Verhalten von Schwarz-Grün "eher dazu geführt habe, Transparenz zu verschleiern".
Der CDU-Abgeordnete Jörg Geerlings konnte dem Urteil dennoch etwas Gutes abgewinnen - vor allem mit Blick auf grundsätzliche Oppositionsrechte. Mit dem Urteil sind "ein paar klare Kanten vorgegeben, wie Beweisanträge zu behandeln sind. Es war vielleicht auch ganz gut, dass dies mal so deutlich ausgesprochen wurde", so Geerlings.
Der Ausschuss soll aufklären, ob es im Umfeld des Anschlags Pannen innerhalb der Landesregierung gegeben habe - vor allem in der internen Kommunikation. Im Zuge der Aufklärung trat unter anderem die damalige Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) zurück.
Unsere Quellen:
- Eigene Recherche
- Urteil Landesverfassungsgerichtshof
- Statements Verfahrensbeteiligte
Sendung: WDR.de, Urteil zu Beweisanträgen Solingen-Ausschuss, 30.06.2026, 12:00 Uhr
