Trauerfeier für den 14-jährigen Yosef in Dormagen
Bildquelle: ddpAktuelle Stunde . 06.02.2026. 43 Min. 36 Sek.. UT. Verfügbar bis 06.02.2028. WDR. Von Catrin Risch.
In Dormagen fand am Freitag eine Trauerfeier für den getöteten 14-jährigen Yosef statt. Spaziergänger hatten am Mittwoch die Leiche des Jungen mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen an einem See entdeckt. Am Freitag teilte die Polizei mit, dass ein Kind als Tatverdächtiger ermittelt worden sei.
NRW-Innenminister Herbert Reul bestätigte dem WDR, dass es sich um einen zwölf Jahre alten Jungen handele. "Das ist etwas, das uns umso betroffener macht und was uns auch das Blut in den Adern gefrieren lässt", sagte Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld (SPD) vor rund 800 Trauergästen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa hat das strafunmündige Kind die deutsche Staatsbürgerschaft und wurde vom Jugendamt in Obhut genommen.
Erinnerung an Fall Luise
Viele Menschen mag die Nachricht an den Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg erinnern: Ihr gewaltsamer Tod im März 2023 hatte ganz Deutschland erschüttert. Luise war von zwei anderen Mädchen - zwölf und 13 Jahre alt - erstochen worden. Ihre Leiche wurde damals mit etlichen Messerstichen in einem Wald gefunden.
Die damals zwölf und 13 Jahre alten Mitschülerinnen hatten später gestanden, Luise mit einem Messer getötet zu haben. Sie konnten aber strafrechtlich nicht belangt werden, da sie mit unter 14 Jahren strafunmündig waren. Bis sie volljährig sind, befinden sie sich in der Obhut des Jugendamtes und werden psychologisch betreut.
Mehr tatverdächtige Kinder
Auch der zwölfjährige Tatverdächtige im Fall Yosef befinde sich mittlerweile in der Obhut des Jugendamts, hieß es. Laut Strafgesetzbuch sind Zwölfjährige schuldunfähig - können also nicht strafrechtlich verurteilt werden, etwa zu einer Gefängnisstrafe. Strafmündigkeit beginnt in Deutschland erst mit einem Alter von 14 Jahren.
Gewaltkriminalität bei tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen aber hat in den vergangenen Jahren erkennbar zugenommen. Laut Bundeskriminalamt (BKA) stieg die Zahl der tatverdächtigen Kinder bundesweit im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 11,3 Prozent auf 13.755 Fälle. Bei den jugendlichen Verdächtigen stieg die Zahl um 3,8 Prozent auf 31.383.
21 mal wurden demnach im Jahr 2024 Kinder unter 14 Jahren verdächtigt wegen Mordes, Totschlags oder Tötung auf Verlangen. In 274 Fällen waren die Tatverdächtigen zwischen 14 und 18.
Innenminister: Absenkung der Strafmündigkeit prüfen
Erst vor einem Monat hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) dafür ausgesprochen, eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu prüfen. "Wenn immer mehr junge Menschen straffällig werden, müssen wir unser Sanktionssystem anpassen", hatte Reul Anfang Januar gesagt. Auch Jugendliche müssten für ihr Verhalten geradestehen. "Wenn wir ehrlich sind, sind Zwölfjährige heute nicht mehr so, wie sie vor 20 Jahren waren."
Kriminell auffällige Kinder sollen aber laut Minister nicht ins Gefängnis, sondern durch sogenannte Häuser des Jugendrechts betreut werden. Dort versuche man, Jugendhilfe, Polizei und Gericht zusammen zu bringen.
NRW-Innenminister Reul
Bildquelle: WDRAuch nach dem neuen Tötungsfall in Dormagen wiederholte Reul am Freitag auf Anfrage des WDR: "Man muss darüber nachdenken, wie man solche Kinder sanktioniert." Das sei aber "erstmal keine juristische Frage, sondern eine politische oder polizeiliche". Ob dann die abgesenkte Strafmündigkeit eine Antwort sei, wolle er nicht ausschließen. "Aber das ist für mich nicht Priorität eins."
Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?
In den meisten Ländern der Europäischen Union liegt die Grenze zur Strafmündigkeit grundsätzlich bei 14 oder 15 Jahren. Nur in wenigen Ländern liegt sie darunter. In der Regel werden gegen Straftäter, die jünger als 18 Jahre alt sind, spezielle Sanktionen verhängt, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, nicht eine Gefängnisstrafe.
In diesen Ländern gelten zum Beispiel abweichende Gesetze:
- In England und der Schweiz können Kinder bereits ab 10 Jahren strafrechtlich verfolgt werden, in Schottland liegt die Altersgrenze schon bei 8 Jahren.
- In Ungarn können Kinder bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung ab 12 Jahren verurteilt werden.
- In den Niederlanden gilt grundsätzlich Strafmündigkeit ab 12.
- In Schweden, Finnland und Dänemark liegt die Grenze bei 15 Jahren
- In Irland gilt diese Altersuntergrenze bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung.
- In Luxemburg ist man erst mit 18 Jahren strafmündig. Unter bestimmten Voraussetzungen (unter Abwägung der Persönlichkeit und Reife des Täters im Verhältnis zum Sachverhalt) kann die Grenze auf 16 Jahre gesenkt werden.
- Auch in Bulgarien gilt Strafmündigkeit grundsätzlich erst ab 18. Zwischen 14 und 18 Jahren ist entscheidend, ob der Täter die Bedeutung und Qualität seines Handelns realisieren konnte.
Regierungskoalition uneins
Innerhalb der Regierungskoalition in NRW hatte Reuls Vorschlag aber bislang deutlichen Gegenwind. "Wir können Kinder nicht wie Erwachsene behandeln", hatte Julia Höller, Innenexpertin der Grünen im Landtag, vor einem Monat gesagt. Wissenschaftliche Studien zeigten klar, dass Kinder und Jugendliche noch nicht mit der Reife Erwachsener handeln.
Blumen und Kerzen in Erinnerung an Luise
Bildquelle: WDR/Olga PetrovicIm Fall der getöteten Luise hatte die Siegener Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nach detaillierten Untersuchungen eingestellt. Die beiden geständigen Mädchen leben nicht mehr bei ihren Familien in Freudenberg, sie sind seit der Tat getrennt voneinander außerhalb des Siegerlandes untergebracht. Bis sie volljährig sind, befinden sie sich in der Obhut des Jugendamts und werden psychologisch betreut.
Zwar sieht das Strafrecht keine Strafe für Kinder unter 14 Jahren vor. Das Zivilrecht allerdings erlaubt es, Kinder spätestens ab dem siebten Lebensjahr zu verklagen. Das geschah auch in diesem Fall: In einem Zivilprozess forderten Luises Eltern Schmerzensgeld und die Übernahme der Beerdigungskosten von den beiden Täterinnen. Die Eltern der Kinder aber können nach geltendem Recht nicht belangt werden. Über eine Entscheidung in dem Prozess ist bislang nichts bekannt.
Unsere Quellen:
- NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im WDR-Interview
- Nachrichtenagentur dpa
- Polizeiliche Kriminalstatistik 2024
- Statement Julia Höller (Grüne) auf WDR-Anfrage im Januar 2026
- Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags zur "Strafmündigkeit Rechtliche Situation in der Europäischen Union "
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 06.02.2026, 18.45 Uhr