EVG droht mit Warnstreiks | Aktuelle Stunde

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WDR 32 Sek. Verfügbar bis 11.03.2037

Gewerkschaft droht mit Bahn-Chaos Ist ein Dienstplan-Boykott legal?

Stand:

Die EVG droht, im Januar den Regionalverkehr lahmzulegen, wenn Zugbegleiter nicht bald besser gesetzlich geschützt werden. Aber ist ein solcher Boykott erlaubt? Streiks für politische Zwecke sind in Deutschland jedenfalls verboten.

Von Stefan Haase

Leere Bahnsteige. Frustrierte Pendler. Deutschlandweit. All das würde die Eisenbahngewerkschaft EVG in Kauf nehmen, um ihre Zugbegleiter in Zukunft gesetzlich besser schützen zu lassen. Die Gewerkschaft macht damit Druck auf die Bundesregierung. Seit dem tragischen Fall von Serkan C., einem 36-jährigen Familienvater, der bei einer Fahrkartenkontrolle attackiert wurde und wenig später im Krankenhaus starb, sei nichts mehr passiert, so die EVG.

Ein neues Gesetz soll neben Rettungsdiensten, Sanitätern, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal auch Zugbegleiter im Dienst besser schützen, indem die Strafen für Täter deutlich erhöht werden. Das versprochene Gesetz müsse noch in diesem Jahr in den Bundestag, fordert EVG-Vorsitzender Martin Burkert in der Bild am Sonntag - "sonst legen wir im Januar den Betrieb lahm. Seitens der Politik gab es betroffene Gesichter und große Worte, aber keine Taten."

Streikrecht ist klar definiert

Burkert kündigt damit im Prinzip einen deutschlandweiten Streik im Regionalverkehr der Bahn durch die Hintertür an. Denn auch wenn er das Wort "Streik" nicht in den Mund nimmt: Seine Drohung, den Dienstplänen ab Januar nicht mehr zuzustimmen, falls die Bundesregierung das Straßmaß bei Angriffen auf Zugbegleiter nicht bald verschärft, bedeutet genau das.

In Deutschland dürfen Gewerkschaften zwar für tarifrechtliche Ziele zu Streiks aufrufen, nicht aber für politische. Zudem gilt die Friedenspflicht: Solange ein Tarifvertrag in Kraft ist, sind Streiks unzulässig, so die Gewerkschaft Ver.di. Wenn die EVG also mit einer Blockade der Dienstpläne ein neues Gesetz in den Bundestag "erzwingen" will, ist das juristisch anfechtbar.

Dienstplan-Boykott: Streik durch die Hintertür?

Die EVG äußerte sich dazu auf WDR-Anfrage so:

"Wir berufen uns auf die Möglichkeit, Dienstpläne bei besonderen Belastungen der Beschäftigten abzulehnen. Dieses Recht räumt das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsräten ein und wir sehen das angesichts der Sicherheitslage für legitim an. Juristisch gesehen ist das kein Streik, auch wenn die Auswirkungen sich natürlich ähneln." Eisenbahngewerkschaft EVG

Ob das Gerichte am Ende genauso sehen, darf zumindest bezweifelt werden. In der Praxis funktioniert es so: Die Deutsche Bahn stellt Dienstpläne auf, die von den Betriebsräten anschließend genehmigt werden. Das ist in der Regel nur eine reine Formalie. Verweigern die Betriebsräte jedoch die Zustimmung, landet der Fall bei einer betrieblichen Einigungsstelle oder direkt vor dem Arbeitsgericht, die diese Blockade der Arbeitnehmervertreter für unzulässig erklären kann.

Mehr Schutz für Zugbegleiter: Druck auf die Bundesregierung

Martin Burkert äußert sich vor dem Bahntower

EVG-Vorsitzender Martin Burkert

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Im Kern geht es der EVG auch nicht zwangsläufig darum, den Regionalverkehr bei der Bahn im Januar deutschlandweit lahmzulegen. Sie will vor allem Druck auf die Bundesregierung ausüben, damit der Gesetzentwurf nach der Sommerpause nicht in der Schublade vergessen wird.

"Die Regierung betreibt Arbeitsverweigerung und die Eisenbahner zahlen dafür mit ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben. Die Politiker haben Serkan vergessen. Wir nicht." EVG-Chef Martin Burkert
Porträt von Ralf Damde, Gesamtbetriebsrat DB Regio

Ralf Damde, Gesamtbetriebsrat DB Regio

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Laut EVG haben immer mehr Zugbegleiter Angst, zur Arbeit zu gehen, und seien zunehmend sauer auf die Politik. Auch der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio fordert mehr Schutz für Zugbegleiter.

"Es reicht! Statistisch gesehen werden jeden Tag acht Kolleginnen und Kollegen im Dienst angegriffen. Keiner weiß vor seiner Schicht, ob er auch gesund wieder nach Hause kommt. Das ist eine Statistik der Schande und wir lassen uns nicht mehr länger hinhalten. Wenn Politik und staatliche Stellen uns nicht schützen wollen, müssen wir uns selber schützen." Ralf Damde, Vorsitzender Gesamtbetriebsrat DB Regio

Ob es am Ende beim gerne und oft titulierten "Säbelrasseln" der EVG und DB Regio bleibt oder ob im Januar tatsächlich der gesamte Regionalverkehr der Deutschen Bahn lahmgelegt wird, hängt jetzt auch vom Tatendrang der Bundesregierung nach der Sommerpause ab. Denn nur sie kann mit einem neuen Gesetz dafür Sorgen, dass auch Zugbegleiter in Zukunft besser geschützt werden und sich Fälle wie der von Serkan C. nicht mehr wiederholen.

Und wie es aussieht, kommt Bewegung in die Sache. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist eine gesetzliche Regelung bereits in Arbeit und befindet sich gerade in der regierungsinternen Abstimmung. Vorgesehen sei eine Anpassung des Strafgesetzbuchs mit dem Ziel, diese noch in diesem Jahr durch den Bundestag zu bringen.

EVG will härtere Strafen für Angriffe auf Bahnmitarbeitende erzw

WDR 23.08.2026 45 Sek. Verfügbar bis 22.08.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG
  • Statement Gesamtbetriebsrat DB Regio
  • Homepage der Gewerkschaft Verdi
  • Deutsche Presse-Agentur
  • Eigene Recherche

Sendung: WDR Nachrichten, 23.08.2026, 12 Uhr

WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 23.08.2026, 18:45 Uhr

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