Oberstes US-Gericht fällt Grundsatzurteil : Befreiungsschlag für Bayer im Glyphosat-Streit
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Der Leverkusener Pharma- und Agrarkonzern Bayer kann aufatmen. Das Oberste US-Gericht, der Supreme Court, hat am Donnerstag im milliardenschweren Glyphosat-Streit in den USA ein Grundsatzurteil zugunsten von Bayer gefällt.
Für Bayer dürfte das Gerichtsurteil des Supreme Courts ein Befreiungsschlag sein. Denn es macht Klagen gegen Bayer wegen fehlender Krebs-Warnungen auf Verpackungen des Unkrautvernichter Roundup schwerer. In einer erster Stellungnahme geht der Konzern sogar davon aus, dass die Klagen dadurch künftig verhindert werden können.
Es sollte dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup nach nahezu einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen signifikant einzudämmen. Stellungnahme Bayer
Im Kern ging bei dem Urteil um die Frage, ob Bayer auf der Verpackung des Unkrautvernichters hätte vor möglichen Krebsrisiken warnen müssen. Diese Auffassung vertreten US-Gerichte in einigen Bundesstaaten und verweisen auf das Recht in ihren Bundesstaaten.
Bundesrecht schlägt Recht der einzelnen Bundesstaaten
Die oberste US-Umweltschutzbehörde EPA dagegen, eine Bundesbehörde, verlangt solche Warnhinweise nicht. Sie hatte das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Die Richter am US-Supreme Court haben nun entschieden, dass die Vorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang haben vor dem Recht einzelner Bundesstaaten.
Vorgaben der US-Umweltschutzbehörde sind entscheidend
In der Mehrheitsentscheidung der Richter stützte sich das Gericht auf das US-Bundesgesetz für Insektizide und Fungizide. Dieses schreibt eine landesweit einheitliche Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln vor. Einzelne Bundesstaaten dürfen daher keine speziellen Warnungen verlangen. Außerdem hat die Umweltschutzbehörde EPA Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft und das Etikett des glyphosathaltigen Unkrautvernichters wurde daher ohne Warnhinweis genehmigt.
Aktionärsschützer Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz freut sich, dass von Bayer wieder gute Nachrichten kommen:
Wenn der Supreme Court im Sinne von Bayer entscheidet, ist das der große Befreiungsschlag, auf den wir jetzt seit Jahren warten. Marc Tüngler, Aktionärsschützer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
Bayer-Aktie steigt nach dem Urteil
Tatsächlich ist der Aktienkurs von Bayer nach dem Bekanntwerden des Urteils zunächst um fast 20 Prozent in die Höhe gesprungen. Das Tragische jedoch sei, dass Bayer bereits sehr viel Geld für den Rechtsstreit gezahlt habe. Insgesamt dürfte der Konzern für den Glyphosat-Streit unter dem Strich bis zu 20 Milliarden US-Dollar zahlen.
Monsanto – ein teurer Fehlkauf
Darin sind auch vergangene Zahlungen und Rückstellungen mit eingerechnet. Das Problem hatte sich Bayer mit der Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto im Jahr 2018 ins Haus geholt.
Die Entscheidung des Supreme-Court kommt für das Unternehmen zwar deutlich zu spät. Sie dürfte aber dazu beitragen, das Thema "Glyphosat für Bayer abzuschließen", betont Aktionärsschützer Marc Tüngler.
Bayer will an Sammelvergleich festhalten
Erklärtes Ziel für Bayer-Chef Bill Anderson ist es, die Rechtsrisiken im Glyphosatstreit deutlich einzudämmen. Dazu gehört auch eine Vergleichsvereinbarung, die Bayer mit den führenden Klägerkanzleien in den USA Anfang des Jahres getroffen hatte.
Gerichtsentscheidung zu Sammelvergleich steht noch aus
Sie regelt, in welchen Fällen Betroffene Geld erhalten, wenn sie an einer bestimmten Krebsart erkranken, dem Non-Hodgkin-Lymphome, und Umgang mit Glyphosat hatten. Die finale Entscheidung zum Vergleich werden die Richter allerdings erst nach der Anhörung am 9. Juli treffen.
Die Rechtsstreitigkeiten sind eine große finanzielle Belastung für das Unternehmen und haben das öffentliche Vertrauen beschädigt. Dieses Urteil bringt längst überfällige Gerechtigkeit und Klarheit, die viel früher nötig gewesen wäre. Jetzt ist es höchste Zeit, dieses Kapitel hinter uns zu lassen. Gestärkt durch das jetzige Urteil werden wir unsere mehrgleisige Strategie weiter fortsetzen, zu der auch der bereits angekündigte Sammelvergleich gehört. Bill Anderson, Vorstandsvorsitzender Bayer AG
Die Vereinbarung soll auch dazu beitragen, die Fälle beizulegen, die von dem Grundsatz-Urteil des Supreme Courts nicht abgedeckt werden. Die Kläger konnten bis Anfang Juni entscheiden, ob sie an dem Vergleichsverfahren teilnehmen oder die Vereinbarung ablehnen.
Tausende Kläger werfen Konzern Krebsrisiken vor
Zuletzt waren in den USA noch über 60.000 Glyphosat-Klagen offen. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, dass der Unkrautvernichter bei ihnen Krebs ausgelöst habe. Das Unternehmen bestreitet das und verweist auf zahlreiche Studien und die Einschätzung von Zulassungsbehörden.
Unsere Quellen:
- Interview mit Aktionärsschützer Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
- Stellungnahme Bayer zu Urteil US-Supreme Court
- Agenturmaterial
Sendung: WDR 5, WDR Aktuell, 25.06.2026, 17:00 Uhr