Urteil gegen ehemaligen Erzieher wegen Sexuellen Missbrauchs
Bildquelle: WDR / Wagner1 Min. 39 Sek.. Verfügbar bis 23.09.2028.
Im Prozess gegen einen ehemaligen Erzieher hat das Landgericht Aachen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Kind von Freunden in seiner Aachener Wohnung sowie in Geilenkirchen von 1996 bis 2005 immer wieder sexuell missbraucht hat. Das Gericht geht von 40 Fällen aus.
Kindesmissbrauch: Vorstrafe wegen gleicher Taten
Der Angeklagte ist wegen gleicher Taten bereits vorbestraft: 2011 wurde er vom Landgericht zu zwei Jahren auf Bewährung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen verurteilt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass sich der mittlerweile 57 Jahre alte Aachener mehrfach an Jungen vergriffen hatte.
Bereits am ersten Prozesstag fragte die Verteidigerin des angeklagten Mannes, Susanne Fischer, die Staatsanwältin Paulina Wirtz, ob bei einem frühzeitigen Geständnis eine weitere Bewährungsstrafe in Frage käme.
Einzug des Gerichts beim Missbrauchsprozess
Bildquelle: WDR / WagnerAachen: "Bauchschmerzen" mit Bewährungsstrafe wegen Kindesmissbrauch
Wirtz lehnte dies zunächst ab. Auch Opferanwältin Silke Kirchvogel gab an, dass sie mit der Vorgeschichte des Angeklagten mit einer weiteren Bewährungsstrafe "echte Bauchschmerzen" habe.
Bis zum Schluss hat der Angeklagte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht und sich nicht zu den Taten geäußert. Die hohe Haftstrafe begründeten die Richter des Aachener Landgerichts mit der Tatsache, dass der Angeklagte Wiederholungstäter ist. Auch habe er sich im Prozess weder reuig noch einsichtig gezeigt.
Weitere Prozesse:
Unsere Quellen:
- Landgericht Aachen
- Eindrücke des WDR-Reporters vor Ort
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Aachen, 23.09.2026, 19:30 Uhr
