Der 29-jähriger Mann aus den Niederlanden soll zwischen 2021 und 2024 bei elf Taten in Deutschland den Fluchtwagen für eine Bande von Geldautomatensprengern gefahren sein.
Im September war der Marokkaner in Amsterdam festgenommen und im Oktober nach Deutschland ausgeliefert worden. Seit Anfang Juni stand er vor Gericht.
Knapp 13 Jahre Haft
Am Dienstag hat das Landgericht Düsseldorf den Niederländer wegen schweren Bandendiebstahls, Sachbeschädigung und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen zu zwölf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Damit blieb das Gericht nur wenig unter den vom Staatsanwalt geforderten 14 Jahren.
Die Richter sind überzeugt, dass der 29-Jährige bei mindestens neun der bundesweit begangenen Taten den Fluchtwagen fuhr. Die einzelnen Tatorte lagen unter anderem im Raum Düsseldorf, Gelsenkirchen, dem Westmünsterland, aber auch in Bayern und an der Nordsee.
Begründung: Auch Fluchtwagenfahrer ist Täter
Für die Richter ist der Angeklagte nicht einfach nur ein Fluchtwagenfahrer und - wie die Verteidiger betonten - ein "Hilfsarbeiter". "Er war ein vollwertiger Bestandteil des Teams und muss sich daher die Taten auch zurechnen lassen."
Dabei kann sich die Strafkammer nicht nur auf Chatprotokolle und den Nachrichtenaustausch des Angeklagten mit seinen bis heute unbekannten Mittätern stützen. Nach der Festnahme war sein Handy ausgewertet worden. In dem hochmotorisierten Tatfahrzeug, einem AMG-Mercedes E63, war auch "DNA des Angeklagten auf der Fahrerseite, im Kofferraum und auf einer Wasserflasche gefunden worden", so die Richterin.
Außerdem habe der Niederländer anhand von Blitzerfotos identifiziert werden können. Er war auf der Flucht von den Tatorten mehrfach zu schnell unterwegs.
Fluchtauto war Mietwagen aus Gronau
Auf die Spur der Geldautomatensprenger waren die Fahnder gekommen, weil der schnelle Mercedes auffällig oft in der Nähe von Geldautomatensprengungen auftauchte. Die Polizei forschte nach und stieß auf einen Autovermieter aus Gronau. Der hatte in dem AMG-Mercedes einen GPS-Tracker einbauen lassen.
Der angeklagte Niederländer hat im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Er räumte nur die Beteiligung an drei Taten ein, bestritt aber den Rest.
Mehrere Millionen Euro Schaden
Bei den Geldautomatensprengungen wurde in der Zeit zwischen Mai 2021 und Sommer 2024 mehr als eine Million Euro erbeutet. Der an den Geschäftshäusern und Wohngebäuden angerichtete Sachschaden wird laut Staatsanwalt auf über vier Millionen Euro beziffert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Verteidiger haben nach der Verhandlung am Dienstag Revision angekündigt.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Staatsanwalt
- Verteidiger
- WDR-Reporter im Prozess