Grafik: Sammelklage gegen Großkonzerne
Bildquelle: dpa Picture-Alliance / Michel Spingler, Christoph Hardt/WDR / picture alliance / Panama Pictures, AP Photo/Jeff ChiuDas Bundesamt für Justiz sitzt mitten in Bonn, direkt an der Adenauerallee. Es ist gerade eine Riesen-Baustelle. Zwei neue Bürogebäude wachsen hier und nicht nur die: auch das sogenannte Verbandsklageregister. Heute hat die Behörde bekannt gegeben, dass inzwischen eine Million Menschen dort registriert sind.
Was genau bedeutet das?
Bei dem Register geht es um Sammelklagen. Die bündeln die Ansprüche vieler Betroffener in einem Verfahren. Wenn sich zum Beispiel also mehrere zusammentun und gemeinsam gegen eine Sache klagen.
Für Verbraucher ist es so einfacher und günstiger, ihre rechtlichen Ansprüche durch ein Gericht prüfen zu lassen - zum Beispiel bei unzulässigen Preiserhöhungen oder Datenschutzverstößen. In einem Einzelverfahren würden sie selbst das Kostenrisiko tragen, über das Register treten sie hier dem Verfahren als Kläger bei.
Entlastung fürs Gericht
Das Bundesamt für Justiz betont auch, dass durch Sammelklagen die Gerichte entlastet würden. Durch die Bündelung gleichgelagerter Ansprüche, könne die Zahl einzelner Gerichtsverfahren deutlich reduziert werden, so die Behörde. Es macht eben einen unterschiedlichen Aufwand, ob eine Million Menschen einzeln klagen oder gebündelt.
"Diese beeindruckende Zahl unterstreicht die Wichtigkeit des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland", erklärt die Präsidentin des Bundesamts für Justiz, Veronika Keller-Engels. Das Register ist die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie. Es gibt auch Kritik an dieser Klageform in Deutschland, denn zum Teil dauern die Verfahren viele Jahre.
Wenige Sammelklagen im Vergleich zur USA
Im Vergleich zu den USA ist die Zahl der Sammelklagen und der Kläger in Deutschland noch gering. Schon seit 1966 können dort mehrere Geschädigte gemeinsam klagen. Oft kommt es nicht nicht zu einem Urteil, sondern das Verfahren wird mit einem Vergleich mit teils hohen Entschädigungssummen beendet. Jedes Jahr werden dort insgesamt dreistellige Milliardenbeträge für Sammelklagen gezahlt.
Im Dezember 2023 wurde die erste Verbandsklage im deutschen Verbandsklageregister eingetragen. 17 weitere folgten. Mehr als 85 Prozent der Anmeldungen im Register verteilen sich auf Verfahren gegen die Facebook-Gesellschaft Meta, Amazon und Vodafone. Zwei der bekanntesten Sammelklagen läuft wegen der Erhöhung der monatlichen Kosten für eine Prime-Mitgliedschaft beim Online-Versandhandel und Unterhaltungsplattform Amazon.
Unsere Quellen:
- Bundesamt für Justiz
- BfJ - Verbandsklageregister
- Deutschlandfunk
Sendung: WDR.de, Eine Million Eintragungen im Verbandsklageregister, 24.09.2026, 19.27 Uhr