Prozess um Totschlag in Bonn
Bildquelle: WDR/Christoph HensgenIm so genannten "Klebeband-Prozess" fordert die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft für den 47-jährigen Angeklagten. Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Verteidiger des Mannes sehen in dem Geschehen eine fahrlässige Tötung - sie haben auf zwei Jahre plädiert.
Polizisten finden Leiche in Wohnung
Die Tat ereignete sich im Oktober 2025. Damals hatte ein Freund des Opfers die Polizei gerufen, weil er längere Zeit nichts mehr von dem 56-Jährigen gehört und sich Sorgen gemacht hatte. Weil auf Klingeln und Klopfen niemand öffnete, riefen die Beamten die Feuerwehr zur Hilfe. Die öffnete die Wohnungstür.
Im dritten Stock dieses Mehrfamilienhauses lebten der Angeklagte und das Opfer zusammen in einer Wohnung.
Bildquelle: WDR/Christoph HensgenIn der Wohnung des Mehrfamilienhauses fanden die Polizisten die Leiche des Mannes. Mund und Nase des Toten waren mit Klebeband umwickelt. Ermittler gingen zunächst davon aus, dass der Täter sich auf den Hals des Geschädigten gekniet oder gestellt hatte. Und dem Opfer anschließend Mund und Nase verklebte.
Fahndung nach Untermieter erfolgreich
Schnell bekamen Ermittler Hinweise darauf, dass das Opfer Mieter der Wohnung war, dort aber nicht allein gelebt hatte. Auch ein Bekannter des Opfers war dort untergekommen. Zehn Tage nach dem Fund der Leiche nahmen Ermittler diesen 47-jährigen Bekannten, den nun Angeklagten, fest.
Zu Beginn des Totschlag-Prozesses hatte der Angeklagte, Sohn eines ehemaligen Hauptkommissars der Bonner Polizei, zu den Vorwürfen geschwiegen und sich lediglich zu seinem Lebenslauf geäußert.
Angeklagter bricht sein Schweigen
Erst am vorletzten Prozesstag brach er sein Schweigen. Er schilderte dem Gericht, dass es zu einem Streit zwischen ihm und dem 56-Jährigen gekommen sei. Der habe ihn - unter dem Einfluss von Drogen stehend - angegriffen.
In dem anschließenden Kampfgeschehen habe er sich gewehrt und das spätere Opfer in den Schwitzkasten genommen. Einen Griff, den er bei den Feldjägern gelernt hätte.
Fesselung aus Angst vor weiteren Angriffen
Er habe zunächst gedacht, dass der 56-Jährige in Folge lediglich ohnmächtig gewesen sei und habe ihn deshalb sicherheitshalber gefesselt, um mögliche weitere Angriffe zu verhindern.
Als er später festgestellt habe, dass sein Bekannter nicht mehr gelebt habe, habe er zum Klebeband gegriffen. Angeblich, weil er den Anblick seines verstorbenen Freundes nicht ertragen konnte. Um 12 Uhr will das Schwurgericht sein Urteil verkünden.