"Diskriminierung Stop" steht auf dem Schild einer Teilnehmerin der Demonstration.

Schwarz-Grün bringt Antidiskriminierungsgesetz ein

Stand:

Als erstes Flächenland will Nordrhein-Westfalen ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz einführen. Der Landtag berät heute darüber.

"Wir wollen es allen Menschen ermöglichen, Diskriminierungen in den Zuständigkeitsbereichen des Landes zu melden und gegen diese auch rechtlich vorzugehen." Auf diesen Satz hatten sich CDU und Grüne 2022 in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt - und ein Antidiskriminierungsgesetz für Nordrhein-Westfalen angekündigt.

Knapp vier Jahre später wird Schwarz-Grün nun konkret. Am Donnerstag steht im Düsseldorfer Landtag die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an.

Bislang hat nur das Bundesland Berlin als Stadtstaat ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. NRW wäre also das erste Flächenbundesland mit einer derartigen Regelung.

Schmerzensgeld möglich

Das Antidiskriminierungsgesetz soll der Landesregierung zufolge für alle Behörden und Einrichtungen des Landes gelten. Damit würden in NRW rechtliche Lücken im bundesweit geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschlossen. Mit dem NRW-Antidiskriminierungsgesetz können künftig Diskriminierungen durch antisemitische, rassistische, sexuelle oder religiöse Zuschreibungen sowie vor dem Hintergrund von Nationalität oder Alter Schadenersatz gegenüber dem Land NRW zur Folge haben.

Landesantidiskriminierungsgesetz erstmals im Landtag

WDR Studios NRW 18.03.2026 00:42 Min. Verfügbar bis 19.03.2028 WDR Online

Öffentliche Stellen können zu Schmerzensgeld verpflichtet werden, "wenn sie durch ihr Handeln Bürgerinnen und Bürger diskriminieren", heißt es im Gesetzentwurf. Betroffene müssen Ansprüche nach dem Gesetz vor Gericht geltend machen. Ähnlich wie beim AGG könnten dann Entschädigungssummen und Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe fällig werden. Die Landesregierung erwartet aber "keine Klagewelle".

Kritik von Polizei und Beamten

Kurz vor der Landtagsberatung erneuerte dagegen die Gewerkschaft der Polizei ihre Kritik an dem Vorhaben. "Das ist ein Misstrauensgesetz", sagte GdP-Landeschef Patrick Schlüter am Mittwoch dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Schon 2025 hatte die Gewerkschaft das Gesetz für überflüssig erklärt. Sollte sich jemand diskriminiert fühlen, gebe es bereits genügend rechtliche Möglichkeiten, um im Einzelfall das Verhalten der Polizei zu überprüfen, hieß es. Das Gesetzesvorhaben führe zu einer "großen Verunsicherung unter den Kolleginnen und Kollegen", so die GdP.

Der Beamtenbund in NRW kritisierte, dass Bedienstete des Landes beweisen müssten, dass sie nicht diskriminieren. Der Verband warnte vor einer "Beanstandungsindustrie". Die damalige Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) hatte derartige Vorbehalte im letzten Jahr zurückgewiesen "Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten", erklärte Paul. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr.

Unterstützung vom Landesintegrationsrat

Der Landesintegrationsrat begrüßt das Gesetz. Zahlreiche Diskriminierungsfälle würden durch das "sehr lückenhafte" AGG des Bundes nicht abgedeckt. Zu nennen sei "hier insbesondere die Diskriminierung seitens der Behörden und der Polizei, wie etwa Racial Profiling". Auch das Netzwerk für Antidiskriminierungsarbeit hofft, dass durch das Landesdiskriminierungsgesetz das Unrechtsbewusstsein für Fälle von Diskriminierung wächst.

Diskriminierungs-Beschwerden gegen einzelne Mitarbeiter einer Landesbehörde sollen nicht möglich sein, hatte Paul angekündigt. "Der Betroffene richtet eine Beschwerde immer gegen die Behörde oder Einrichtung. Und auch eine Klage wird immer nur gegen das Land, nicht gegen Mitarbeitende des Landes in irgendeiner Art und Weise formuliert werden können", so Paul, die im Januar zurückgetreten war. In ihrer Nachfolge ist nun Gleichstellungs- und Integrationsministerin Verena Schäffer (Grüne) für das Gesetz zuständig.

Unsere Quellen:

  • WDR-Recherchen
  • Nachrichtenagentur epd

Sendung: WDR.de, Antidiskriminierungsgesetz erstmals im Landtag, 19.03.2026, 06:00 Uhr

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