Sachsen, Leipzig: Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug.

"Coesfelder Liste" Ausreisepflichtig, aber nicht abgeschoben - warum?

Stand:

56.600 Personen in NRW sind ausreisepflichtig. Aber längst nicht alle können auch abgeschoben werden. Fakten und Hintergründe zu Abschiebungen und Duldungen in NRW.

Die Stadt Köln steht in der Kritik wegen nicht erfolgter Abschiebungen. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld hatte der örtlichen Ausländerbehörde im November 2024 eine Liste mit rund 500 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan geschickt und Amtshilfe bei der Abschiebung angeboten. Aber längst nicht alle Menschen, die in Deutschland als vollziehbar ausreisepflichtig gelten, werden auch abgeschoben. Es gibt viele Gründe dafür, dass sie bleiben.

1

Wie viele ausreisepflichtige Personen gibt es in NRW?

In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell 56.604 ausreisepflichtige Personen (Stand 30.06.2026). Knapp 80 Prozent von ihnen besitzen eine sogenannte Duldung, es sind genau 45.002 Personen. Das teilte das NRW-Flucht- und Integrationsministerium auf WDR-Anfrage mit. Quelle der Daten ist das Ausländerzentralregister.

56.000 ausreisepflichtige Menschen in NRW

WDR Studios NRW 12.08.2026 00:59 Min. Verfügbar bis 11.08.2028 WDR Online

In Abschiebehaft befinden sich laut Ministerium aktuell 152 Ausreisepflichtige (Stand 06.08.2026). Das Ministerium betont aber, dass die Auslastung in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren "sehr dynamisch" sei und sich täglich ändern könne. Bereits abgeschoben wurden im Jahr 2026 laut Ministerium 1.931 Personen (Stand 30.06.2026). Zum Vergleich: 2025 wurden 4.784 Personen zurückgeführt, 2024 waren es 4.440.

2

Wer sind diese ausreisepflichtigen Personen?

Es ist davon auszugehen, dass knapp 60 Prozent der Ausreisepflichtigen abgelehnte Asylsuchende sind. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken vom Februar 2026. hervor. Ebenfalls ausreisepflichtig sind Ausländerinnen und Ausländer, deren Visum abgelaufen ist. Dazu gehören Studierende, Arbeitnehmerinnen und Touristen. Den größten Anteil der Ausreisepflichtigen aber machen Personen aus, die aus "tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" geduldet werden. In NRW sind es knapp 80 Prozent.

Welche Gründe verbieten eine Abschiebung?

Das Bundes-Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, wer überhaupt abgeschoben werden darf. Dort werden in Paragraf 60 Gründe für ein Verbot der Abschiebung genannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fasst sie so zusammen: "Ein schutzsuchender Mensch darf nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht."

Eine "erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen" liege dann vor, "wenn lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen sich durch eine Rückführung wesentlich verschlimmern würden". Das BAMF betont, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig sein muss. Eine ausreichende medizinische Versorgung liege in der Regel auch dann vor, "wenn diese nur in einem Teil des Zielstaats gewährleistet" sei.

3

Welche Gründe gibt es für eine Duldung?

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die befristete Aussetzung der Abschiebung eines Ausreisepflichtigen. Die Gründe, die eine Duldung rechtfertigen, sind ebenfalls im Bundes-Aufenthaltsgesetz geregelt und zwar in den Paragrafen 60a, 60b, 60c und 60d. Über die Duldung entscheiden die kommunalen Ausländerbehörden.

Das NRW-Fluchtministerium erklärte, eine Duldung müsse erteilt werden, "wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe die Abschiebung einer ausländischen Person unmöglich machen", zum Beispiel gesundheitliche oder familiäre Gründe. Sie könne erteilt werden, "wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit einer ausländischen Person im Bundesgebiet erfordern". Dies sei im Einzelfall zu prüfen.

Darüber hinaus gebe es noch "Sonderfälle der Duldung, wie die Ausbildungsduldung bei Absolvierung einer qualifizierten Ausbildung und die Beschäftigungsduldung bei mindestens zwölfmonatiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung".

Genaue Zahlen, wie häufig aus welchem Grund eine Duldung erteilt wird, konnte das Ministerium nicht für NRW nennen. Es gibt aber bundesweite Zahlen von der Bundesregierung. Sie antwortete auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion. Der Mediendienst Integration hat diese Daten ausgewertet (Stand 31.03.2025). Demnach wurden aus folgenden Gründen Duldungen in dieser Anzahl erteilt:

  • Fehlende Reisedokumente: 44.519
  • Ungeklärte Identität: 16.578
  • Familiäre Bindungen zu anderen Geduldeten: 25.136
  • Dringende humanitäre oder persönliche Gründe (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger): 6.282
  • Ausbildungsduldung : 2.405
  • Beschäftigungsduldung (Regelanspruch+Familienangehörige): 1.307
  • Abschiebestopp für bestimmten Gruppen oder in bestimmte Staaten: 3.043
  • Medizinische Gründe: 2.359
  • "Konkrete Maßnahmen" zur Abschiebung stehen bevor: 6.358
  • Folgenatrag gestellt: 4.683
  • Unbegleitete Minderjährige: 2.524
  • Sonstige Gründe: 62.543
4

Warum fehlen Reisedokumente?

Die Gründe für fehlende Reisedokumente - sie sind der häufigste Duldungsanlass - können vielfältig sein. So können beispielsweise die Behörden in den Herkunftsländern der Betroffenen die Zusammenarbeit verweigern, weil sie kein Interesse an der Rücknahme ihrer Staatsbürger haben. Oder die Identitätsnachweise sind auf der Flucht verloren gegangen. Oder sie wurden vorsätzlich vernichtet, um eine Duldung zu erzwingen. Die Schutzsuchenden sind dazu verpflichtet bei der Ausweisbeschaffung mitzuwirken. Tun sie dies nicht, drohen Sanktionen wie Leistungskürzungen oder die Verweigerung einer Arbeitserlaubnis.

5

Was bedeutet eine Duldung für die Betroffenen?

Pro Asyl teilt mit, dass Menschen mit Duldung "massiven rechtlichen Beschränkungen" unterliegen. Sie könnten in der Regel nicht reisen, der Familiennachzug sei ausgeschlossen. Um arbeiten zu können, müssten sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, gleiches gelte für Ausbildungen. Die Sozialleistungen liegen laut Pro Asyl unter dem "verfassungsrechtlich vorgeschriebenen sozio-kulturellen Existenzminimum".

Was eine Kettenduldung emotional für die Betroffenen bedeutet, schilderte WDR-Autorin Minh Thu Tran eindrucksvoll nach dem Anschlag in Solingen, als ebenfalls über Abschiebungen diskutiert wurde. Ihre Eltern stammen aus Vietnam.

"Ich bin in Deutschland geboren, aber das Wort 'Abschiebung', das meine Eltern in meiner Kindheit verhalten flüsterten, löst bis heute in mir Ängste aus - obwohl ich seit Jahren den deutschen Pass habe. Minh Thu Tran, WDR-Autorin

Dann schildert sie die "Erinnerungen an die gepackten Koffer, die in der Ecke standen, für den Fall der Fälle. Diese Angst, die uns packte, wenn wir Monat um Monat wieder in die Ausländerbehörde mussten. Werden wir dann direkt festgenommen und abgeschoben? Oder schaffen wir doch einen weiteren Monat und bekommen nochmal eine Duldung?"

6

Welche Bleibeperspektiven gibt es für langjährig Geduldete und gut Integrierte?

In Köln hatte der Stadtrat mit breiter Mehrheit das Programm "Bleibeperspektiven" beschlossen. Gemeinsam mit Organsationen wie dem Flüchtlingsrat Köln, der Diakonie, Rom e.V. und Agisra e.V. versucht das Ausländeramt den Betroffenen zu einem gesicherten Aufenthaltstitel zu verhelfen. Die Kriterien für die Aufnahme in das Programm sind unter anderem Straffreiheit und Sprachkenntnisse. Über die Aufnahme in das Programm entscheidet das Ausländeramt, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Nach Informationen des Flüchtlingsrats Köln standen auf der rund 500 Personen umfassenden "Coesfelder Liste" 250 Personen, die im Bleiberechtsprogramm sind und darum nicht abgeschoben werden können.

Ob es weitere kommunale Programme gibt, konnte das NRW-Fluchtministerium auf Nachfrage nicht sagen, weil eine Genehmigung der Projekte durch das Ministerium nicht nötig sei.

Unsere Quellen:

  • Ministerium für Flucht und Integration in NRW
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Aufenthaltsgesetz
  • Pro Asyl
  • Mediendienst Integration
  • Kleine Anfragen des Bundestags
  • Kölner Stadt-Anzeiger
  • Eigene Berichterstattung

Sendung: WDR.de, 56.000 ausreisepflichtige Menschen in NRW, 13.08.2026, 5.30 Uhr

Weitere Beiträge zur Politik in NRW

1 / 2