Die Bundesregierung ist mit einem handfesten Streit in die neue Woche gestartet. Die SPD droht mit einer Blockade der Pflegereform, die bereits am Mittwoch im Kabinett vorgestellt werden sollte. Kommt es nicht bald zu einer Einigung, ist es fraglich, ob das Reformpaket wie geplant im Januar in Kraft treten kann. Die Zeit drängt - denn die Pflegekassen sind bereits jetzt chronisch unterfinanziert.
Wie funktioniert die Pflegeversicherung heute?
Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen anteilig Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit - bis auf Sachsen - jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen. Bei Privatversicherten orientiert sich die Beitragshöhe nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.
Was kostet künftig ein Platz im Pflegeheim?
Seit Jahren steigen die Kosten für Pflege im Heim und damit auch der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zahlen müssen. In NRW liegt der selbst zu zahlende Anteil für das erste Jahr im Pflegeheim mittlerweile laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) durchschnittlich bei 3.671 Euro pro Monat. Das sind 244 Euro mehr als im Vorjahr. NRW ist damit auf Platz drei der teuersten Bundesländer bei der Pflege.
Am teuersten ist das erste Jahr im Pflegeheim. Die Kosten sinken dann Jahr für Jahr, weil die Pflegekasse sich stärker an den Kosten beteiligt. Künftig könnte sich diese "teure" Zeit verlängern: Der Eigenanteil soll im Zuge der Pflegereform nicht schon nach zwölf, sondern erst nach 18 Monaten gesenkt werden.
Was ist mit der Pflegereform geplant?
Grundsätzlich sollen mit der Reform ab Januar 2027 höhere Einnahmen für die leeren Pflegekassen generiert werden. Denn das bisherige System steht nach offiziellen Angaben kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Kern des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes sind zahlreiche Leistungskürzungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Das sind die geplanten Neuerungen:
- Es wird künftig schwieriger, überhaupt einen Pflegegrad (PG) zu erhalten. Die Hürden für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3 werden angehoben
- Patienten mit dem niedrigsten Pflegegrad 1 erhalten kein Geld mehr aus der Pflegekasse
- Aus dem Pflegegeld wird das Entlastungsbudget - bei selbstorganisierter Betreuung zuhause: Fällt der betreuende Angehörige mal aus, wird aus dem Topf zum Beispiel die Vertretung durch einen professionellen Pflegedienst bezahlt
- Aus dem bisherigen Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget. Es kann für niedrigschwellige Alltagshilfe eingesetzt werden - zum Beispiel für eine Putzhilfe
- Aus der bisherigen Pflegesachleistung wird das Sachleistungsbudget. Dieses kann herangezogen werden, um professionelle Pflege zu bezahlen
Wer soll die Pflege künftig stärker finanzieren?
Es soll künftig eine eigene Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung geben. Beschäftigte mit einem höheren Jahreseinkommen als 77.400 Euro müssten dann mehr bezahlen. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,7 Prozent steigen. Für Minijobs ist ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent zur Pflegeversicherung geplant.
Ab 2028 soll - wie bei der Krankenversicherung - die beitragsfreie Familienversicherung eingeschränkt werden. Für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehegatten soll dann ein Beitragszuschuss in Höhe von 2,5 Prozent erhoben werden.
Worum wird noch gestritten?
Die SPD vermisst angesichts der geplanten Leistungseinschränkungen eine soziale Komponente. Nach Ansicht der Sozialdemokraten sollte ein "Pflegedeckel" den Anstieg der Kosten für Heimbewohner und -bewohnerinnen begrenzen. Der Eigenanteil für die Pflegekosten sollte demnach 1.500 Euro im Monat nicht überschreiten. Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind in dem Betrag nicht inbegriffen. Bisher lehnt die Union eine solche Begrenzung ab.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen dpa und afp
- Techniker-Krankenkasse
- Bundesministerium für Gesundheit
- Sozialverband VdK
Sendung: WDR 5, Westblick, 14.09.2026, 17:05 Uhr