Meta mit neuen Datenschutzrichtlinien für KI-Training

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2 Min. 45 Sek. Verfügbar bis 05.06.2027

Neue Datenschutzregeln bei Meta: Was sich ab 16. Juni ändert

Stand:

Meta – der Mutterkonzern von Facebook und Instagram – hat die Datenschutzregeln für Nutzer in Europa grundlegend verändert – insbesondere wegen KI. WDR-Digitalexperte Jörg Schieb erklärt die Hintergründe und die weitreichenden Folgen für die Nutzung persönlicher Daten.

Die meisten Facebook- und Instagram-Nutzer haben im Laufe des Donnerstags (05.06.2025) eine E-Mail oder einen Hinweis bekommen: Meta aktualisiert seine Datenschutzrichtlinien. Was klingt wie eine Routinemitteilung, hat es allerdings in sich. Die Änderungen treten am 16. Juni 2025 in Kraft und betreffen drei zentrale Bereiche.

Was Meta künftig offenlegt

Der US-Konzern Meta will in seiner neuen Datenschutzrichtlinie drei Aspekte genauer erklären:

  • Wie Informationen von Dritten verwendet werden
  • dass die Nutzung von Userdaten zur Verbesserung der Meta-Produkte nun auf der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses basiert
  • und unter welchen Umständen Suchmaschinen (Crawler) Zugriff auf Nutzerinformationen haben können.

Die Änderungen wirken auf den ersten Blick wie juristische Feinheiten. Doch dahinter verbirgt sich eine wichtige Verschiebung in Metas Datenstrategie, die bereits seit Monaten für einige Aufregung sorgt.

Der Hintergrund: KI-Training mit Nutzerdaten

Meta mit neuen Datenschutzrichtlinien für KI-Training

Das geplante Training ist für die Verbesserung von Meta AI

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Bereits seit dem 27. Mai 2025 nutzt Meta öffentlich zugängliche Nutzerinhalte von Facebook und Instagram zum Training seiner Künstlichen Intelligenz "Meta AI". Dazu gehören Beiträge, Fotos, Videos, Kommentare und Audio-Dateien. Ausgenommen sind private Nachrichten, die etwa über WhatsApp ausgetauscht werden – auch die Inhalte von minderjährigen Nutzern sind ausdrücklich vom Training ausgeschlossen.

Umstritten, aber rechtlich in Ordnung: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat im Mai 2025 entschieden, dass Meta die personenbezogenen Daten seiner Nutzer für das KI-Training verwenden darf – auch ohne ausdrückliche Einwilligung (Optin), solange eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben ist (Optout). Genau diese Möglichkeit zum Widerspruch hatte Meta vorgesehen. Die Richter sahen ein "berechtigtes Interesse" des Konzerns am KI-Training.

Was "berechtigtes Interesse" bedeutet

Bislang hat sich Meta auf verschiedene Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung berufen, doch nun setzt das Unternehmen verstärkt auf eben dieses "berechtigte Interesse" nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSVO).

Diese Rechtsgrundlage erlaubt es Unternehmen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn ihre geschäftlichen Interessen schwerer wiegen als die Datenschutzrechte der Nutzer.

Ein Argument, das vor dem Oberlandesgericht Köln in diesem Spezialfall akzeptiert wurde. Das Gericht bewertete dabei, dass für das Training großer KI-Modelle "unzweifelhaft große Datenmengen benötigt werden" und es keine milderen Mittel gebe. Diese Einschätzung ist jedoch umstritten.

Kritik von Verbraucherschützern

Meta mit neuen Datenschutzrichtlinien für KI-Training

Meta mit neuen Datenschutzrichtlinien für KI-Training

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Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass Meta es sich bei seinem KI-Training mit der Widerspruchslösung zu einfach macht und hat das Unternehmen deshalb bereits zweimal abgemahnt. Auch die Wiener Datenschutzorganisation NOYB sieht einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht und geht weiter gegen Meta vor.

Max Schrems von NOYB kritisiert: "In diesem Streit geht es im Wesentlichen darum, ob man die Leute um ihre Zustimmung bitten oder ihre Daten einfach ohne eine solche Zustimmung nehmen und verwerten darf."

Suchmaschinen erhalten Zugang

Ein besonders brisanter Punkt der neuen Richtlinie: Meta erklärt nun genauer, "unter welchen Umständen Suchmaschinen Zugriff auf Informationen haben können". Bislang sind Inhalte auf Facebook und Meta nur sehr eingeschränkt für Suchmaschinen erreichbar. Lediglich die Nutzerprofile tauchen in Suchmaschinen auf.

Doch das will Meta ändern. Hintergrund: Nach der Gerichtsentscheidung sollen "ausschließlich öffentlich gestellte Daten verarbeitet werden, die auch von Suchmaschinen gefunden werden". Was eine Suchmaschine "sehen" und verarbeiten darf, gilt rechtlich als öffentlich – und darf von Meta für KI-Training verwendet werden.

Deshalb öffnet Meta die Inhalte der Nutzer auch für Suchmaschinen, um indirekt davon zu profitieren. Bedeutet in der Konsequenz: Was Nutzer öffentlich auf Facebook oder Instagram posten, kann künftig (aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinien) nicht nur von Meta selbst (etwa zum Training für Meta AI und andere KI-Modelle), sondern auch von Google und anderen Suchmaschinen erfasst und verwertet werden.

Eure Rechte und Möglichkeiten

Wer bis zum Stichtag 26. Mai 2025 keinen Widerspruch gegen die Datennutzung eingelegt hatte, hat alle bereits veröffentlichten Beiträge für das KI-Training freigegeben – das lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Allerdings können Nutzer trotzdem noch Einspruch einlegen, sodass künftige Beiträge nicht in neue Modelle KI (Meta AI) fließen.

Ein ab dem 27. Mai eingelegter Widerspruch ist zwar gültig, gilt aber nur für die Zukunft und kann das bereits erfolgte Training mit den eigenen Daten nicht wieder rückgängig machen.

Der Widerspruch erfolgt über versteckte Formulare in den Datenschutzeinstellungen von Facebook und Instagram. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Grundlegender Wandel der Datennutzung

Die neuen Datenschutzrichtlinien von Meta sind mehr als nur eine Aktualisierung – sie markieren einen grundlegenden Wandel hin zu einer noch umfassenderen Datennutzung. Während Gerichte das Vorgehen rechtlich absegnen, fordern Verbraucherschützer eine aktive Zustimmung der Nutzer anstelle einer bloßen Widerspruchsmöglichkeit.

Nutzer sollten sich bewusst machen: Was sie öffentlich posten, wird nicht nur von Freunden gesehen, sondern künftig auch zum Training künstlicher Intelligenz verwendet – und möglicherweise über Suchmaschinen und KI-Chatbot weltweit auffindbar.

Unsere Quellen:


  • Meta Datenschutzrichtlinien
  • Verbraucherzentrale NRW
  • Verbraucherschutz-Verein NOYB (Max Schrems)
  • OLG Köln

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