Polizisten bei einer Razzia gegen islamistische Gefährder in Köln (2019)

Nach dem Anschlag auf den CSD Wie NRW mit Gefährdern umgeht

Stand:

Die meisten Gefährder in NRW fallen in den Bereich "religiöse Ideologie". Die Einstufung erlaubt aber nicht automatisch Überwachung.

Der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Berliner CSD wirft die Frage danach auf, wie mit so genannten Gefährdern umgegangen wird - auch hier in NRW.

Die Polizei in NRW führt derzeit 182 Menschen als Gefährder. Das geht aus aktuellen Zahlen des NRW-Innenministeriums hervor. Damit ist die Zahl gegenüber den zuletzt veröffentlichten Zahlen aus dem dritten Quartal 2025 leicht gesunken.

166 Personen ordnet die Polizei dem Bereich "religiöse Ideologie" zu. Dazu zählt vor allem der islamistische Extremismus. Elf Gefährder stammen aus dem rechtsextremistischen Spektrum, vier aus dem Bereich "ausländische Ideologie". Eine Person fällt unter "sonstige Zuordnung". Linksextremistische Gefährder führt die Polizei derzeit nicht.

Gegenüber dem dritten Quartal 2025 ist die Gesamtzahl um 15 Personen zurück gegangen. Damals waren noch 197 Gefährder registriert. Der Rückgang entfällt überwiegend auf den Bereich religiöse Ideologie: Dort sank die Zahl von 179 auf 166.

Die Statistik ist allerdings nur eine Momentaufnahme. Durch neue Einstufungen, Umstufungen und die Streichung von Personen kann sie sich jederzeit verändern.

Was ist ein Gefährder?

Der Begriff stammt aus der Polizeiarbeit und ist kein eigener Rechtsstatus. Als Gefährder gilt eine Person, bei der bestimmte Tatsachen nach Einschätzung der Polizei die Annahme rechtfertigen, dass sie künftig eine schwere politisch motivierte Straftat begehen könnte.

Eine Verurteilung oder ein konkreter Tatverdacht ist dafür nicht notwendig. Die Einstufung ist vielmehr eine Prognose: Die Polizei bewertet, welche Gefahr möglicherweise von einer Person ausgeht.

Wer entscheidet über die Einstufung?

Zuständig sind grundsätzlich die Polizeibehörden des Bundeslandes, in dem die Person ihren Wohnsitz hat. Sie entscheiden nach bundesweit abgestimmten, aber nicht öffentlich zugänglichen Kriterien. Dabei werden die vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse bewertet.

Die Einstufung wird regelmäßig überprüft. Eine Person kann neu eingestuft, einem anderen Phänomenbereich zugeordnet oder wieder ausgestuft werden.

Was bedeutet "aktionsfähig"?

Die Polizei unterscheidet zwischen aktionsfähigen und nicht aktionsfähigen Gefährdern. Als aktionsfähig gelten nach Angaben des NRW-Innenministeriums Menschen, die sich weder in Haft noch im Ausland befinden und die nicht mutmaßlich in einem Kriegsgebiet getötet wurden.

Von ihnen geht nach Einschätzung des Ministeriums grundsätzlich ein höheres Handlungspotenzial aus. Wie viele der aktuell 182 Gefährder in NRW als aktionsfähig gelten, hat das Ministerium nicht gesondert ausgewiesen.

Auch die Einstufung als aktionsfähig bedeutet nicht, dass die Polizei von einem unmittelbar bevorstehenden Anschlag ausgeht. Die Bezeichnung sagt zunächst aus, dass die Person nicht durch äußere Umstände an möglichen Handlungen gehindert ist. Auf einen konkreten Anschlagsplan lässt sich daraus nicht schließen.

Welche Folgen hat die Einstufung?

Die Einstufung allein löst keine automatische Rechtsfolge aus. Sie ist weder ein Haftgrund noch eine eigenständige Grundlage für polizeiliche Eingriffe. Die Behörden müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Maßnahme erfüllt sind.

Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel

Fußfessel für Gefährder je nach Gefahrenlage

Je nach Gefahrenlage kommen beispielsweise Observationen, Kontakt- oder Aufenthaltsverbote, Telekommunikationsüberwachung, eine elektronische Fußfessel oder vorbeugender Polizeigewahrsam infrage. Für besonders weitreichende Eingriffe ist in der Regel eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.

Warum werden Gefährder nicht automatisch festgenommen?

Die Einstufung als Gefährder ersetzt keinen Tatverdacht. Für eine Untersuchungshaft müsste der dringende Verdacht bestehen, dass die Person bereits eine Straftat begangen hat. Vorbeugender Polizeigewahrsam ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und mit richterlicher Entscheidung möglich.

NRW-Justizminister (Grüne) Limbach bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf

Limbach: "Langjährige Haftstrafen müssen Folge sein"

Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul Ballout war zwar im Mai zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, befand sich aber auf freiem Fuß. "Auch wenn Täter noch unter das Jugendstrafrecht fallen, wiegen die Gefährdung und die Auslöschung von Menschenleben derart schwer, dass langjährige Haftstrafen die Folge sein müssen. So sehen es Gesetz und Rechtsprechung auch vor", betonte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).

"Wer unsere freiheitliche Gesellschaft mit Terror und Gewalt angreift, attackiert uns alle und zielt auf das Fundament unserer Demokratie. Unser Staatsschutzstrafrecht gibt uns dafür scharfe Instrumente und hohe Strafrahmen an die Hand", so Limbach weiter.

Man könne nicht die Freiheitsräume aller Gefährder eingrenzen, betonte unterdessen NRW-Innenmiminister Herbert Reul (CDU) im WDR-Gespräch. "Man muss sorgfältig achtgeben, wie weit man mit Eingriffen geht."

Allerdings zeigte auch er sich verwundert über die Verurteilung von Abdul Ballout. "Wenn jemand so stark im Visier steht, dann verstehe ich noch nicht, warum ein Gericht dann sagt: auf Bewährung." Gerichte müssten aber selber beurteilen, was sie machen, so Reul.

"Mich macht schon ein bisschen besorgt, dass Gerichte sehr häufig junge Männer oder Frauen, die so im heranwachsenden Alter sind, nach Jugendstrafrecht verurteilen." NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)

Welche Aussteigerprogramme gibt es in NRW?

Der NRW-Verfassungsschutz unterhält drei Aussteigerprogramme: "Spurwechsel" richtet sich an Menschen aus der rechtsextremistischen Szene, das "Aussteigerprogramm Islamismus" (API) an Islamisten. "Left" unterstützt Menschen beim Ausstieg aus dem links- und auslandsbezogenen Extremismus.

Die Programme sollen Ausstiegswillige bei der ideologischen Aufarbeitung und der sozialen Stabilisierung begleiten. Auch Gefährder können an diese Angebote vermittelt werden. Eine Teilnahme führt allerdings nicht automatisch dazu, dass die Gefährder-Einstufung aufgehoben wird.

Das Präventionsprogramm "Wegweiser" setzt früher an und soll verhindern, dass Menschen überhaupt tiefer in die islamistische Szene abrutschen. Daneben gibt es noch weitere Programme wie etwa das landesweite Polizeikonzept "Periskop". Hierbei sollen Menschen frühzeitig erkannt werden, bei denen ein Risiko für schwere Gewalttaten besteht - auch außerhalb einer gefestigten politischen oder religiösen Ideologie. Die Fälle werden bewertet und gemeinsam mit weiteren Stellen Maßnahmen zur Risikominderung geprüft.

166 Gefährder wegen religiöser Ideologie in NRW

WDR Studios NRW 27.07.2026 00:35 Min. Verfügbar bis 26.07.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

Sendung: WDR.de, 166 Gefährder wegen religiöser Ideologie in NRW, 27.07.2026, 12:00 Uhr

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