In NRW gelten derzeit 73 islamistische Gefährder als aktionsfähig. Das sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bei einem Pressegespräch in Düsseldorf. Aktionsfähig bedeutet: Die Menschen sind weder in Haft noch im Ausland und könnten nach Einschätzung der Polizei handeln.
Insgesamt zählt die Polizei aktuell 165 Gefährder in diesem Bereich, zu dem vor allem der islamistische Extremismus gehört. Am Montag hatte das Innenministerium noch 166 genannt. Die Zahl kann sich durch neue Einstufungen oder Streichungen kurzfristig ändern. 117 dieser Gefährder haben nach Angaben Reuls eine deutsche Staatsbürgerschaft. Viele der nicht-deutschen Gefährder kommen laut Reul aus Syrien und dem Irak.
Bevorstehende CSDs in Ahaus, Bonn und Moers
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner CSD sollen die Staatsschutzdienststellen die aktionsfähigen Gefährder noch einmal genauer überprüfen. Dabei gehe es darum, ob zusätzliche Maßnahmen nötig seien, erklärte Reul.
Bereits am Sonntag habe das Innenministerium alle Kreispolizeibehörden sensibilisiert. Bei Volksfesten, Konzerten und anderen Großveranstaltungen soll die Polizei mehr Präsenz zeigen und die Schutzmaßnahmen überprüfen. Das gilt besonders für die CSDs am Wochenende in Ahaus, Bonn und Moers.
Zudem kündigte Reul mehrere Sondersitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums an. Den Anfang sollen am Mittwoch die Staatsschutzdienststellen aus Köln, Bonn und Aachen machen.
Reul: Dauerüberwachung nicht möglich
"Gefährder" ist kein gesetzlich festgelegter Status, sondern ein Arbeitsbegriff der Polizei. Je nach Einzelfall kann die Polizei Gefährder ansprechen, observieren, ihre Telekommunikation überwachen oder ihnen verbieten, bestimmte Bereiche zu betreten. In Einzelfällen sind elektronische Fußfesseln möglich, in besonderen Fällen auch vorbeugender Gewahrsam von bis zu 28 Tagen. Bei der Fußball-Europameisterschaft habe NRW einige Gefährder auf dieser Grundlage in Gewahrsam genommen, sagte Reul.
Observation bindet mehr als 30 Kräfte
Eine dauerhafte Observation aller Gefährder sei dagegen personell nicht möglich. Für die Rund-um-die-Uhr-Überwachung einer Person würden mehr als 30 Kräfte benötigt, erklärte Reul. Deshalb müsse die Polizei auch technische Mittel nutzen. Er nannte die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die Speicherung von IP-Adressen und elektronische Fußfesseln.
Eine Fußfessel könne zwar Kontrolle schaffen, einen entschlossenen Täter aber nicht stoppen, sagte Reul. "Es gibt überhaupt kein Allheilmittel in der ganzen Polizeiarbeit." Fußfesseln werden etwas fünf Mal im Jahr bei Gefährdern in NRW eingesetzt, führte der Innnenminister aus. Die Maßnahme sei jeweils für drei Monate möglich, mit Option auf Verlängerung.
Reul fordert strengere Anwendung des Jugendstrafrechts
Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann ein Gericht unter bestimmten Voraussetzungen noch Jugendstrafrecht anwenden. Das sieht Reul kritisch. Er sprach sich dafür aus, dass Gerichte ihre bestehenden Möglichkeiten konsequenter nutzen. Wer hochradikalisiert sei und Anschläge vorbereite, sei nicht einfach unreif, so Reul.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte am Dienstag im WDR-Interview erklärt, das Jugendstrafrecht biete bereits alle Möglichkeiten, hart gegen Gefährder vorzugehen. Auch Untersuchungshaft und lange Freiheitsstrafen ohne Bewährung seien möglich.
Unsere Quelle:
- Pressegespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
Sendung: WDR aktuell, Innenminister Reul zu Gefährdern in NRW, 29.07.2026, 11:00 Uhr
